Sicherung vor Piraten

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Alexander
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo ArneKiel,

von den 130 Mann kannst ruhig mal die Hälfte abziehen. Auch Polizisten brauchen mal frei, gehen in Urlaub oder erkranken. SEK`s unterstehen den Ländern. Hier erfolgt mit absoluter Sicherheit kein Auslandseinsatz.
Patrick, Du als Mann vom Fach solltest aber wissen, daß durchaus auch die Länderpolizeien in die bisherigen Auslandseinsätze der Polizei integriert sind. Beamte der Länderpolizeien waren bzw. sind auf dem Balkan und in Afghanistan im Einsatz. Insofern wäre auch die Idee, die SEK der Länder zusammen mit der GSG9 vor Somalia einzusetzen, nicht undenkbar.
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Alexander
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben:[
Vor dem Gipfel hatten Reeder unter anderem einen stärkeren Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der europäischen 'Atalanta'-Mission am Horn von Afrika oder einem Einsatz der Antiterroreinheit der Bundespolizei, GSG 9, gefordert. Hier hatte sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) offen gezeigt. 'Angesichts der weltweiten Bedrohung wäre es notwendig und sinnvoll, in der Bundespolizei einen ständigen Führungsstab einzurichten und den Einsatz der GSG 9 zu koordinieren', sagte DPolG-Chef Rainer Wendt. Die Bundespolizei könne das leisten, wenn das Militär die Transportfrage löse und ein schlüssiges Konzept für den Einsatz unter dem Führungsstab der Bundespolizei erarbeitet werde.
Die Bundeswehr soll ein Konzept für die gerade mal 130 Mann starke GSG9 ausarbeiten und Transportaufgaben übernehmen? Hab ich was verpasst?
Verpasst nicht, aber meines Erachtens falsch interpretiert. Aufgabe der BW soll nur die Lösung der Transportfrage sein. Daß sie das "schlüssige Konzept für den Einsatz untem dem Führungsstab der Bundespolizei"" erarbeiten soll, steht so nicht im Text. Es steht allerdings auch nicht explizit drin, wer das Konzept erstellen soll, aber man könnte es so verstehen, daß dies die Führung der Bundespolizei tun soll.
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Alexander
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

ArneKiel hat geschrieben:[
Wenn das Schiff in Not ist, ist es völkerrechtlich sch...egal welche Flagge hinten dran hängt.
Die meisten gekaperten oder angegriffenen Schiffe hatten auch nicht die Flagge der zu Hilfe kommenden Marineschiffe.
Hier muß man m.E. differenzieren: In dem Moment, in dem ein Schiff gerade gekapert wird und einen Notruf absendet, kann erst mal jede Marineeinheit, egal welcher Nationalität, die in der Nähe ist, zu Hilfe eilen. Das ist ja ganz klare Nothilfe.

Aber wenn das Schiff erst mal vor Eyl oder einem anderen somalischen Piratenhafen vor Anker liegt, sieht die Lage schon wieder anders aus. Grundsätzlich ist das Schiff ja Staatsgebiet jenes Staates, unter dessen Flagge es fährt. Insofern darf zunächst mal auch nur dieser Staat tätig werden, wobei er natürlich Abkommen mit anderen Staaten schließen darf, die denen den "Zugriff" erlauben, im Zuge der Amtshilfe oder so. Aber rein rechtlich darf die GSG9 oder oder BW nicht einfach z.B. ein Schiff unter Panama-Flagge stürmen, selbst wenn es einem deutschen Reeder gehört. Das mag zwar unlogisch erscheinen, ist aber wohl so. Darüber sollten sich all jene deutschen Reeder, die ihre Schiffe nicht unter deutscher Flagge fahren lassen, mal Gedanken machen, wenn sie nach Staatshilfe bei der Befreiung von ggf. in Geiselhaft geratenen Crewmitgliedern rufen. Diese Hilferufe müssten sie im genannten Beispiel an die panamesischen Behörden richten.
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo Fischländer,

noch in dieser Woche werden wir Ermittlungen wegen diverser unechter Unterlassungsdelikten und Untätigkeit anstrengen. Kann ja wohl nicht angehen, dass sich hier jemand berufen fühlt effektiven Schutz zu diskriminieren, widersprechend auch selbst zu wenig unternimmt.

Gruß
Patrick

Zunächst mal: für Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist ein Anfangsverdacht. Und da sehe ich schon ein Problem, denn für die von Dir genannten Straftatbestände ist m.W. ein ganz konkreter Verdacht erforderlich, d.h. es muß min. ein konkreter Fall vorliegen, wo die Verantwortlcihen sich der Unterlassung oder Untätigkeit schuldig gemacht haben könnten. Ein abstrakter Verdacht reicht dafür m.E. nicht aus.

Hast Du denn solch einen ganz konkreten Fall, d.h. weißt Du von einem Schiff unter deutscher Flagge, welches durch irgendeine Unterlassung oder Untätigkeit deutscher Behörden, d.h. durch das Nicht-Erfüllen einer gesetzlichen Verpflichtung seitens der Behören, z.B. in die Hand von Piraten fiel?

Meine persönliche Einschätzung: Hier wird wohl kaum ein deutscher Staatsanwalt ein Verfahren eröffnen...
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

ArneKiel hat geschrieben:
frank0265 hat geschrieben:.....Schutz für die Schiffe deutscher Reeder unter deutscher Flagge !!
Was bitte ist denn die Deutsche Handelsflotte anderes?? - Art. 27 GG "Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte."
Zunächst mal: Das GG gibt bekanntlich nur einen Rahmen vor, Einzelheiten können durch entsprechende Bundesgesetze geregelt werden, insofern kann der Begriff der "einheitlichen Handelsflotte" mittels eines Gesetzes auch ausgeweitet werden. Ob es ein solches Gesetz gibt, das weiß ich nicht.

Aber: Ich erlaube mir hier mal "Köhlers Flottenkalender 2011" zu zitieren.

Da steht unter der Überschrift "Die deutsche Handelsflotte Stand Mitte 2010 lt. VDR" auf Seite 12:

Gesamtbestand: 3.661 Schiffe
Darunter unter deutscher Flagge: 589 Schiffe
In deutschen Registern eingetragen, aber unter ausländischer Flagge: 2.947 Schiffe
In ausländischen Registern eingetragen und ausländische Flagge: 125 Schiffe

Merke: So ganz eindeutig scheint der Begriff der "Deutschen Handelsflotte" nicht zu sein.
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben: Für Ermittlungsverfahren sind tatsächlich die betreffenden Staatsanwaltschaften zuständig. Ermittlungen werden überdies auch von Detekteien angestellt.
Die Verdachtsmomente werde ich im www mit Sicherheit nicht vorab erläutern.
Das war mir schon klar. ;-) Würd ich an Deiner Stelle auch nicht tun. Aber ich hoffe, daß Du uns am Schluß die Ergebnisse mitteilst. Ich bin mir (leider) ziemlich sicher, daß keine Staatsanwaltschaft hier ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnen wird.
Die Bundeswehr stellt eine gänzlich andere Exekutive als die Polizei. Hier eine Konzeption und Transportlogistik zu fordern bedingt eine Zusammenarbeit, die nirgens vorgesehen ist. Dann kann man diese Institutionen auch zusammenlegen oder eine davon abschaffen.
Fakt ist, daß eine solche Befreiung von Geiseln zunächst mal klassische Aufgabe der Polizei ist. Für besondere Lagen werden dafür Spezialeinheiten unterhalten, d.h. die GSG 9 bei der BP, die SEK bei den Länderpolizeien. Daß es dort aber an Transpormitteln für Einsätze im Ausland mangelt, dürfte nachvollziehbar sein, weil sie ja primär im Inneren tätig sein. Insofern wäre hier eine "Amtshilfe" durch die BW sinnvoll.

Und das mit dem Zusammenlegen von BW und Polizei meinst Du hoffentlich nicht ernst...

Die Länderpolizeien sind in Auslandseinsätze integriert? Einzelne Polizisten werden zur Unterstützung der Bundeswehr ins Ausland kommandiert. Das geschieht auf freiwilliger Meldung und Basis.
Richtig. Aber zumindest ist das ein Beweis dafür, daß auch für die Länderpolizeien Einsätze im Ausland rechtlich möglich sind. Die Frage ist natürlich, ob die Länder bereit sind, ihre SEK für solche Aktionen abzustellen, aber auch hier könnte man eine gesetzliche Regelung schaffen. Schon heute gilt ja im Inneren, daß bei bestimmten Lagen (z.B. große Demos, Fußballspiele, etc.) die Länder verpflichtet sind, Einheiten zur Unterstützung anderer Länderpolizeien oder auch der BP abzustellen.


Ach ja, danke für das Zusammenfassen der Antworten in einen Beitrag!
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben: Ein Verfahren wird mit absoluter Sicherheit eröffnet. Allerdings erwarte ich hier auch keinen wegweisenden Erfolg.
Wäre schön, wenn Du uns über den Fortschritt hier im Forum auf dem Laufenden halten würdest.
Befreiung von Geiseln? Wir reden hier von klassischen Sicherungsaufgaben. Das KSK und jedes Fallschirmjägerbattalion ist ebenfalls in der Lage Geiseln zu befreien.
Ist schon klar, nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde ja auch das KSK gegründet. Und ich weiß z.B. von Freunden, die im Fallschirmjägerbataillon 263 dienen, daß Übungen hierzu auch regelmäßig auf dem Ausbildungsplan stehen. Ich hab auch sicher nichts dagegen, wenn die Bundeswehr diesen Job macht, wenn z.B. die Polizei nicht dazu in der Lage ist. Aber wie Du selbst ja immer wieder betonst, sind die Piraten zunächst mal ganz gewöhnliche Kriminelle. Und der Kampf gegen die Kriminalität ist zunächts mal Aufgabe der Polizei, insofern sehe ich hier grundlegend schon mal die Polizei in der Pflicht. Nur wenn die dazu aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, sollte das Militär tätig werden (und das grundlegend auch nur im Ausland wegen der verfassungsrechtlichen Regelungen zu Bundeswehreinsätzen im Inneren).
Ja. Im Inland sind die Länder bei Bedarf und Ressourcen zur Unterstützung verpflichtet. Es können auch zur Unterstützung von Polizeiaufgaben, bzw. Polizeiausbildung einzelne Polizisten ins Ausland beordert werden. Schutzaufgaben wird es hier durch Länderpolizei nicht geben. Speziell die SEK`s dürften sowas gar nicht. Da auch hier die personellen Ressourcen sehr eng gesteckt sind und die Länder Handlungsfähig sein müssen.
Das letztgenannten Argument ist nachvollziehbar, da mir durchaus klar ist, wie "auf Kante genäht" die personelle Situation bei der Polízei häufig ist. Zur Zulässigkeit: hier wäre ggf. der Gesetzgeber gefraft, aber da kann man wohl eher nix erwarten.
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben:[quote="Alexander]
Zunächst mal: Das GG gibt bekanntlich nur einen Rahmen vor, Einzelheiten können durch entsprechende Bundesgesetze geregelt werden, insofern kann der Begriff der "einheitlichen Handelsflotte" mittels eines Gesetzes auch ausgeweitet werden. Ob es ein solches Gesetz gibt, das weiß ich nicht.
Naja juristisch beurteilt ist diese Aussage wohl nicht ganz richtig. Ländergesetze werden durch Bundesgesetze eingeschränkt. Diese Bundesgesetze bekommen ihren rechtlichen Rahmen durch das GG.
[/quote][/quote]

Ländergesetze habe ich hier bewußt außer Acht gelassen, denn wenn es um die Frage einer "Deutschen Handelsflotte" geht, dürfte klar sein, daß Länderrecht hier eher weniger relevant sein dürfte. Ansonsten hast Du Recht: Bundesgesetze bekommen ihren Rahmen durch das GG - also kein Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe. ;)
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo Alexander,

genau da sehe ich die Probleme. Die Aussage "auf der Kante genäht" gefällt mir. Darf ich das weiter verwenden? Hast du das Konzept (den Werbebrief) nun bekommen?
Klar, wobei ich auch kein Copyright auf den Begriff hab.

Wegen der Info: Kann ich erst heut abend prüfen, ob díe Mail angekommen ist.
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Alexander »

M Sicherheit hat geschrieben: Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass unsere Polizei die Sicherung vor Piraten alleine in den Griff bekommt.
Seh ich ja im Prinzip auch so, daher mein o.g. Satz: "Nur wenn die dazu aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, sollte das Militär tätig werden (und das grundlegend auch nur im Ausland wegen der verfassungsrechtlichen Regelungen zu Bundeswehreinsätzen im Inneren)."

Würde ich eine Rangliste meine Favoriten für die Sicherung von Handelsschiffen erstellen, sähe die so aus:

1) Polizei (da es sich letztlich bei den Piraten um gewöhnliche Kriminelle handelt, deren Bekämpfung klassische Polizeiaufgabe ist)
2) Militär (aber bitte nur Einheiten, die wirklich wissen, wie so was geht ;) )
3) Private Sicherheitsdienstleister (aus den hinlänglich bekannten und diskutierten Gründen für mich nicht erste und auch nicht zweite Wahl)
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