Praktikum Hafenschlepper
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Re: Praktikum Hafenschlepper
Durch mehrere Praktika bei der URAG weiß ich, dass es eigentlich keine wirkliche Freizeit gibt . Dafür hast du ja halt den - meistens - wöchentlichen Wechsel der Crew. Ich glaube nich, dass das bei Bugsier anders läuft. Die einzige wirkliche Freizeit ist die K-Zeit. Und glaub mir, die willst du zum Schlafen benutzen! Also mit City Besuch wird das wohl nix...
Gruß vom Lande
Niklas
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Niklas
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Re: Praktikum Hafenschlepper
Moin,
Schlepper sind immer in Bereitschaft, und es wird nicht gut ankommen wenn du die Biege machst.
Entweder Du willst Dir einen realistischen Einblick in den Job und den Bordalltag verschaffen oder lässt es lieber gleich bleiben.
Und Alltag ist eben das oben genannte...
Gruß
Schlepper sind immer in Bereitschaft, und es wird nicht gut ankommen wenn du die Biege machst.
Entweder Du willst Dir einen realistischen Einblick in den Job und den Bordalltag verschaffen oder lässt es lieber gleich bleiben.
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Re: Praktikum Hafenschlepper
Da muss ich widersprechen. Während der K-Zeit dürfen die Schlepper nur im äußersten Notfall angefordert werden...Hein Blöd hat geschrieben:Moin,
Schlepper sind immer in Bereitschaft, und es wird nicht gut ankommen wenn du die Biege machst.
Entweder Du willst Dir einen realistischen Einblick in den Job und den Bordalltag verschaffen oder lässt es lieber gleich bleiben.
Und Alltag ist eben das oben genannte...
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Re: Praktikum Hafenschlepper
Nabend,
WENN du schon die Chance auf einem Hafenschlepper bekommst, dann hinterlass möglichst mit dauerhafter Anwesenheit einen sehr guten Eindruck.
Die Schlepperreedereien bezahlen meist sehr gut, die Fahrtzeiten sind TipTop und auch wenn DU später nicht auf einem Schlepper fahren willst...will es eventuell irgendwann einmal deine Frau. Um dich durch die Fahrtzeiten näher bei sich zu haben und den eventuellen ehelichen Exitus zu vermeiden!
Somit würde ich mir dort definitiv die Tür offen halten. Alle aus dem Bekanntenkreis, die schon einmal Schlepper gefahren sind, sind eigentlich begeistert und wollten zu ihrem vorigen Laden immer wieder zurück.
Lass es bzgl. der Freizeit einfach auf dich zukommen, eventuell nehmt ihr ja auch mit Schlepperballett oder ähnlichem an den CruiseDays teil, sodass du dort noch einige Bilder knipsen kannst.
Lg
WeißerHai
WENN du schon die Chance auf einem Hafenschlepper bekommst, dann hinterlass möglichst mit dauerhafter Anwesenheit einen sehr guten Eindruck.
Die Schlepperreedereien bezahlen meist sehr gut, die Fahrtzeiten sind TipTop und auch wenn DU später nicht auf einem Schlepper fahren willst...will es eventuell irgendwann einmal deine Frau. Um dich durch die Fahrtzeiten näher bei sich zu haben und den eventuellen ehelichen Exitus zu vermeiden!

Somit würde ich mir dort definitiv die Tür offen halten. Alle aus dem Bekanntenkreis, die schon einmal Schlepper gefahren sind, sind eigentlich begeistert und wollten zu ihrem vorigen Laden immer wieder zurück.
Lass es bzgl. der Freizeit einfach auf dich zukommen, eventuell nehmt ihr ja auch mit Schlepperballett oder ähnlichem an den CruiseDays teil, sodass du dort noch einige Bilder knipsen kannst.
Lg
WeißerHai
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Re: Praktikum Hafenschlepper
Moin,
erst einmal zu den Begrifflichkeiten:
STCW95 ist nur ein "Vorschriftenkatalog", wonach die Ausbildung erfolgen soll. Es sollen / sollten einheitliche Standards bei der Ausbildung von Seemännischem Personal erfolgen, somit wurden die Standards of Training for Certification and Watchkeeping ins Leben gerufen. Hiernach müssen die Seefahrtsschulen sich in ihrer Ausbildung mindestens halten, um den internationalen Vorschriften entsprechend die Patente verleihen zu dürfen.
Für dich gibt es im nautischen Bereich nur die Möglichkeit:
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis 500 in der nationalen Fahrt (nationale Regelung)
oder
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen und aller Fahrtgebiete
zu erwerben. Sollte also dein Schlepper nur eine Bruttoraumzahl von 500 Brt haben und sich in der nationalen Fahrt befinden (also keine Überseeverschleppungen), so reicht auch ein kleines Patent aus ; wie es sich jedoch dort mit dem Schleppanhang verhält (da dieser ja meist weit über 500 Brt beträgt) entzieht sich direkt meines Wissens. I.d.R. wird aber auch das große Patent gemacht / gefordert, da das 500er Patent kaum noch lohnt und einen in der flexibilität der Schiffstypen doch einschränkt.
Und dieses schließt auch ein, dass du als Kapitän auf einem Schlepper arbeitest. Das ist absolut möglich ; auch ein Freifahren des Patents ist möglich, jedoch werden dort die Zeiten anders angerechnet, als auf großen Kaufahrteischiffen in der weltweiten Fahrt.
Wie / Ob Praktikas vergütet werden, hängt von der Reederei ab.
Bei mir damals wurde bspw. ein Obulus auf dem Verpflegungsgeld ausgezahlt (waren ca. 150€ für 3 Wochen Praktikum), ansonsten ist bei einem Berufspraktikum m.W.n. keinerlei Vergütung vorgesehen ; nur die kostenfreie Logie und Verpflegung.
erst einmal zu den Begrifflichkeiten:
STCW95 ist nur ein "Vorschriftenkatalog", wonach die Ausbildung erfolgen soll. Es sollen / sollten einheitliche Standards bei der Ausbildung von Seemännischem Personal erfolgen, somit wurden die Standards of Training for Certification and Watchkeeping ins Leben gerufen. Hiernach müssen die Seefahrtsschulen sich in ihrer Ausbildung mindestens halten, um den internationalen Vorschriften entsprechend die Patente verleihen zu dürfen.
Für dich gibt es im nautischen Bereich nur die Möglichkeit:
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis 500 in der nationalen Fahrt (nationale Regelung)
oder
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen und aller Fahrtgebiete
zu erwerben. Sollte also dein Schlepper nur eine Bruttoraumzahl von 500 Brt haben und sich in der nationalen Fahrt befinden (also keine Überseeverschleppungen), so reicht auch ein kleines Patent aus ; wie es sich jedoch dort mit dem Schleppanhang verhält (da dieser ja meist weit über 500 Brt beträgt) entzieht sich direkt meines Wissens. I.d.R. wird aber auch das große Patent gemacht / gefordert, da das 500er Patent kaum noch lohnt und einen in der flexibilität der Schiffstypen doch einschränkt.
Und dieses schließt auch ein, dass du als Kapitän auf einem Schlepper arbeitest. Das ist absolut möglich ; auch ein Freifahren des Patents ist möglich, jedoch werden dort die Zeiten anders angerechnet, als auf großen Kaufahrteischiffen in der weltweiten Fahrt.
Wie / Ob Praktikas vergütet werden, hängt von der Reederei ab.
Bei mir damals wurde bspw. ein Obulus auf dem Verpflegungsgeld ausgezahlt (waren ca. 150€ für 3 Wochen Praktikum), ansonsten ist bei einem Berufspraktikum m.W.n. keinerlei Vergütung vorgesehen ; nur die kostenfreie Logie und Verpflegung.
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Re: Praktikum Hafenschlepper
Moin,mücke hat geschrieben:Da muss ich widersprechen. Während der K-Zeit dürfen die Schlepper nur im äußersten Notfall angefordert werden...Hein Blöd hat geschrieben:Moin,
Schlepper sind immer in Bereitschaft, und es wird nicht gut ankommen wenn du die Biege machst.
Entweder Du willst Dir einen realistischen Einblick in den Job und den Bordalltag verschaffen oder lässt es lieber gleich bleiben.
Und Alltag ist eben das oben genannte...
Gruß
In Hamburg gibt es aber keine K-Zeit....da gibt es nur gesetzliche Ruhezeit und die heißt so weil man da ruht für die restliche Bereitschaft.
Entweder man möchte arbeiten und den Job kennen lernen, oder man macht Urlaub.
Mach mal erstmal dein Schulpraktikum, bis Du soweit bist haben sich so viele Dinge geändert dass sinnlos ist sich da heute mit zu befassen, da du erstmal ne Ausbildung zum Schiffsmechaniker brauchst (3 J.), dann Dein Patent machen kannst (min. 2 J.), dann 2 Jahre netto als Offizier fahren musst (also 4 Jahre brutto) um das Kapitänspaten zu erlangen. Ob Du dann als solcher fahren kannst steht auf einem anderen Blatt.queenvictoria hat geschrieben:Kann man mit dem STCW95 auch als Kapitän auf einem Schlepper unterwegs sein?
Werden die Praktikas eigentlich auch vergütet?
Praktika bei Bugsier werden nicht vergütet.
Leute mit kleinen Patenten werden bei Bugsier nicht eingestellt, weil ein guter Teil der Schlepper auch im europäischen Ausland unterwegs sind.queenvictoria hat geschrieben:Für dich gibt es im nautischen Bereich nur die Möglichkeit:
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis 500 in der nationalen Fahrt (nationale Regelung)
oder
- Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen und aller Fahrtgebiete
zu erwerben. Sollte also dein Schlepper nur eine Bruttoraumzahl von 500 Brt haben und sich in der nationalen Fahrt befinden (also keine Überseeverschleppungen), so reicht auch ein kleines Patent aus ; wie es sich jedoch dort mit dem Schleppanhang verhält (da dieser ja meist weit über 500 Brt beträgt) entzieht sich direkt meines Wissens. I.d.R. wird aber auch das große Patent gemacht / gefordert, da das 500er Patent kaum noch lohnt und einen in der flexibilität der Schiffstypen doch einschränkt.
Und dieses schließt auch ein, dass du als Kapitän auf einem Schlepper arbeitest. Das ist absolut möglich ; auch ein Freifahren des Patents ist möglich, jedoch werden dort die Zeiten anders angerechnet, als auf großen Kaufahrteischiffen in der weltweiten Fahrt.
Sonst hast Du mit allem soweit recht.
Freifahren wird nach Netto-Fahrzeit gerechnet unter Berücksichtigung des 14 tage on/off-Törns. Also theoretisch wie in der großen Fahrt, nur dass da länger gefahren wird und das Patent schneller frei ist.
Grüße