Hallo Leute,Cornelia hat geschrieben:Danke für die Tipps, habe die Agentur angeschrieben und mitgeteilt, dass ich mir die ungefragte Verwendung des Fotos vergüten lassen möchte, so wie es üblich wäre für die Verwendung von Fotos und noch auf das verletzte Copyright hingewiesen. Mir wurden 300 Euro angeboten, welche ich natürlich nicht abgelehnt habe, und welche auch gezahlt worden sind. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten, ob irgendwo unsere Fotos verwendet wurden, und den Betroffenen Bescheid zu geben
Falls aber irgendjemand mal Fotos haben möchte, egal ob die bei Shipspotting oder bei vesseltracker eingestellte, einfach fragen, dann habe ich kein Problem damit, die zur Verfügung zu stellen, egal für was. Nur gefragt wird man halt gerne.
warum lasst ihr euch eigentlich immer so billig abspeisen, wenn man eure Bilder klaut? Andere verlangen tausende Euros - und das so gar meistens zu Unrecht.
Fakt ist das euch zustehende Bildhonorar könnt ihr bei der MFM (Mittelstandsvereinigung für Fotomarketing) einsehen. Die haben eine Honorarrichtlinie erarbeitet, nachdem sich mittlerweile auch die meisten Richter richten. In deinem Fall wären es so 267 EUR. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers sowie 100% Aufschlag wegen Verletzung des Copyrights. Macht zusammen 801 EUR. Das ist der Betrag, der dir rechtmäßig zusteht!
Und was die RSV angeht, die braucht ihr eigentlich gar nicht - fragt eure Anwälte mal nach Prozeßkostenhilfe...
Eine gute Freundin von mir ist Fotografin und die hat gerade einen Prozeß laufen. Honorarnachforderung: ca. 1100 EUR, macht einen Vorschußanteil nach Brago von 165 EUR, der aber gleich wieder mit von der Gegenseite eingeklagt wird - zusätzlich zum Bildhonorar.
Wenn du möchtest, kann ich dir den THB-Ausschnitt schicken, habe es da.
Gruß

