Pumpen und ähnliches für Syrien von einem iranischen Frachter übernommen. Und da wird in diesen Zeiten niemand stutzig ?

Naja beinahe. Als der deutsche Reeder das merkt, verhindert dieser die Lieferung?Peter Hartung hat geschrieben:Moin!
Festzuhalten ist: Ein DEUTSCHER Frachter, im Steuerparadies Antigua und Barbuda registriert, angeblich verchartert an eine ukrainische Firma White Wale Shipping in Odessa, liefert WAFFEN vom IRAN an das SYRISCHE REGIME.
mfg Peter Hartung
Moin!Garsvik hat geschrieben:Naja beinahe. Als der deutsche Reeder das merkt, verhindert dieser die Lieferung?Peter Hartung hat geschrieben:Moin!
Festzuhalten ist: Ein DEUTSCHER Frachter, im Steuerparadies Antigua und Barbuda registriert, angeblich verchartert an eine ukrainische Firma White Wale Shipping in Odessa, liefert WAFFEN vom IRAN an das SYRISCHE REGIME.
mfg Peter Hartung
Garsvik
Es bestehen aber gar keine internationalen Sanktionen gegen Syrien. Der sogenannte "Westen" hat zwar welche beschlossen aber die gelten auch nur für eben diesen "Westen".schwedenelch hat geschrieben:harmlose teile können danach ja nach Syrien gebracht werden, sollte tatsächlich abe rverbotenes drin sein, kann man das ja dann seitens der behördne "aussortieren". die schuldfrage und/oder straffrage kann man dann ja gesondert klären.
ICH habe das bislang nirgends behauptet....aber das kann man in diesem thread ja mal zum thema machen was nun erlaubt, was verboten ist. es gibt embargoregeln der USA und der EU die mir bekannt sind, ob und welche weiteren staaten sich diesne evtl angeschlossen haben, habe ich nicht verfolgt.BernhardH hat geschrieben: Es bestehen aber gar keine internationalen Sanktionen gegen Syrien. Der sogenannte "Westen" hat zwar welche beschlossen aber die gelten auch nur für eben diesen "Westen".
Syrien kann soviel Waffen kaufen und bekommen wie es will. Nur eben nicht aus Europa und den USA. Insofern ist erstmal überhaupt nicht klar ob das ein Festhalten und Durchsuchen des Schiffes überhaupt legal ist.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussen ... _node.html. das ganze stützt sich auf die EU-Verordnung 2011/273/GASPZoll.de hat geschrieben:Der Verkauf, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern (in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste - Anlage AL zur AWV) nach Syrien von Deutschland aus oder unter Nutzung eines Schiffes oder Luftfahrzeuges, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatsangehörigkeitskennzeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, ist verboten.