Sicherung vor Piraten

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Horstl
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Horstl »

frank0265 hat geschrieben:


Ja aber das genau ist doch das Problem. Auf Schiffen unter deutscher Flagge sind Sicherheitskräfte nicht zugelassen. Scheint in den Reihen der CDU auch noch nicht angekommen zu sein. In welcher Welt leben die eigentlich ? Und was das Thema Waffen an Bord anbelangt, habe ich ja bereits geschrieben, dass der wahre Grund der Ablehnung mit der "inneren Sicherheit in Deutschland" zusammenhängt. Das hieße dann auch, dass die BW die Waffen auf die deutschen Bürger richten dürfte. Würde man also dem zustimmen, bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord von deutschflaggigen Schiffen zu lassen, käme das einer Kriegserklärung mit dem deutschen Volke gleich.

Vielleicht wacht ihr jetzt endlich mal auf....
Ich versteh den roten Satz oben nicht, gibt es jetzt auch Deutsche Piraten ? :o
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo frank0265,
Ja aber das genau ist doch das Problem. Auf Schiffen unter deutscher Flagge sind Sicherheitskräfte nicht zugelassen. Scheint in den Reihen der CDU auch noch nicht angekommen zu sein. In welcher Welt leben die eigentlich ? Und was das Thema Waffen an Bord anbelangt, habe ich ja bereits geschrieben, dass der wahre Grund der Ablehnung mit der "inneren Sicherheit in Deutschland" zusammenhängt. Das hieße dann auch, dass die BW die Waffen auf die deutschen Bürger richten dürfte. Würde man also dem zustimmen, bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord von deutschflaggigen Schiffen zu lassen, käme das einer Kriegserklärung mit dem deutschen Volke gleich.
Wie definierst du "Sicherheitskräfte"?
Bundeswehr ist auf deutschem Hoheitsgebiet nicht vorgesehen. Das ist richtig. Das wäre Aufgabe der Polizei. Private Sicherheitsdienste können unter allen erdenklichen Flaggen, Auftraggebern beliebige Nationalitäten schützen.

Gruß
Patrick

Ja, und was sind denn deutsche Schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland ?? Genau, sie sind deutsches Hoheitsgebiet.
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ArneKiel

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von ArneKiel »

ArneKiel hat geschrieben:Moin,

kann man diesen Satz nicht mal endlich belegen bzw. anhand eines bundesdeutschen Gesetzes verifizieren??
Ja aber das genau ist doch das Problem. Auf Schiffen unter deutscher Flagge sind Sicherheitskräfte nicht zugelassen.
Ansonsten muss ich annehmen, dass die deutschen Reeder, die Sicherheitskräfte auf ihren Schiffen (mit deutscher Flagge), beschäftigen, alle "Straftäter" sind.

Was ich mir nun nicht vorstellen kann :twisted:
Moin,

eine einfache Antwort auf meine einfache Frage konnte ich bisher nicht lesen, also ??
ArneKiel

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von ArneKiel »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo ArneKiel,

ne sehr einfache Antwort:
Dieser Satz ist nicht belegbar, weil falsch.
Sicherheitskräfte in Form von Militär müsste per Mandat in jedem Fall einzeln festgelegt werden. Ich denke zudem, dass sich hier unsere Regierung sehr weit aus dem Fenster lehnt, weil sie bei positiver Entscheidung indirekt beschließt die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Aus einem wirtschaftlichen Schutzgedanken heraus für mich nicht vorstellbar.
Sicherheitskräfte in Form von Polizei? Eigentlich deren Aufgabe. Aus Kapazitätsgründen betreiben private Sicherheitsdienste in Deutschland bewaffneten Personenschutz, Geld- und Werttransporte und übernehmen anderweitige Sicherungsaufgaben. Hier plötzlich mit der strapazierten Bundespolizei aufzuwarten wäre mit unserer Gewaltenteilung vereinbar und natürlich auch legal.
Private Sicherheitsdienste werden seit Jahren international, für internationale Kunden und natürlich auch in Deutschland für deutsche Kunden tätig. Das kann man mir ruhig glauben. Würde auch gern ein Gesetz lesen, dass mir meine Tätigkeit verbietet.

Gruß
Patrick
Danke, meine Frage bezog sich auch nur auf den Einsatz privater Sicherheitsdienste,
da mir der Einsatz staatlicher Dienste ohnehin aus Geld- Personal- und Logistikgründen unmöglich erscheint.
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo ArneKiel,

ne sehr einfache Antwort:
Dieser Satz ist nicht belegbar, weil falsch.
Sicherheitskräfte in Form von Militär müsste per Mandat in jedem Fall einzeln festgelegt werden. Ich denke zudem, dass sich hier unsere Regierung sehr weit aus dem Fenster lehnt, weil sie bei positiver Entscheidung indirekt beschließt die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Aus einem wirtschaftlichen Schutzgedanken heraus für mich nicht vorstellbar.
Sicherheitskräfte in Form von Polizei? Eigentlich deren Aufgabe. Aus Kapazitätsgründen betreiben private Sicherheitsdienste in Deutschland bewaffneten Personenschutz, Geld- und Werttransporte und übernehmen anderweitige Sicherungsaufgaben. Hier plötzlich mit der strapazierten Bundespolizei aufzuwarten wäre mit unserer Gewaltenteilung vereinbar und natürlich auch legal.
Private Sicherheitsdienste werden seit Jahren international, für internationale Kunden und natürlich auch in Deutschland für deutsche Kunden tätig. Das kann man mir ruhig glauben. Würde auch gern ein Gesetz lesen, dass mir meine Tätigkeit verbietet.

Gruß
Patrick

Also das private Sicherheitsdienste illegal sein sollen, hat hier aber noch keiner gesagt. Die Sicherungs- und Schutztätigkeiten, die sie ausüben, sind möglicherweise nur an Land erlaubt. Auf Schiffen unter deutscher Flagge dagegen nicht.
Patrick, das interpretierst Du völlig richtig mit einem möglichen Beschluss der Regierung, Sicherheitskräfte auf deutschen Handelsschiffen anzuheuern. Damit würde wirklich auch beschlossen, die BW im Lande selbst einsetzen zu dürfen. Dazu darf es ganz einfach nicht kommen.

Gruß Frank
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ArneKiel

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von ArneKiel »

Moin,
Frank: Also das private Sicherheitsdienste illegal sein sollen, hat hier aber noch keiner gesagt. Die Sicherungs- und Schutztätigkeiten, die sie ausüben, sind möglicherweise nur an Land erlaubt. Auf Schiffen unter deutscher Flagge dagegen nicht.
Gibt es dafür einen schriftlichen Beleg (Zitat aus einem Gesetz etc.) ????
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

ArneKiel hat geschrieben:Moin,
Frank: Also das private Sicherheitsdienste illegal sein sollen, hat hier aber noch keiner gesagt. Die Sicherungs- und Schutztätigkeiten, die sie ausüben, sind möglicherweise nur an Land erlaubt. Auf Schiffen unter deutscher Flagge dagegen nicht.
Gibt es dafür einen schriftlichen Beleg (Zitat aus einem Gesetz etc.) ????


Es gibt hier höchstens internationale Gesetze und Vorschriften ( IMO, ILO, UNO, Waffengesetze....etc ) , die das untersagen, private Sicherheitsdienste auf Schiffen anzuheuern. Die Reederei der TAIPAN durfte ja auch keine Sicherheitskräfte an Bord lassen, als sie noch unter deutscher Flagge lief. Erst nach dem Überfall und die Geiselbefreiung hat die Reederei das Schiff nach Liberia ausgeflaggt und durfte plötzlich Sicherheitskräfte an Bord lassen (das Schiff ist kein deutsches Hoheitsgebiet mehr). Und da liegt auch das Problem. Das Ausflaggen in sogenannte "Billigstaaten" muss gestoppt werden. Hier werden nicht nur steuerliche Vorschriften umgangen und soziale Gesetze ausgehebelt, sondern auch militärische Einsätze gebilligt. Aber ITF und IMO haben diesen Ausflaggungswellen schon längst den Kampf angesagt. Warum werden denn vorrangig bei den Hafenstaatkontrollen Schiffe unter "Billigflaggen" genauer unter die Lupe genommen ? Oder der ITF bevorzugt bei seinen Aktionstagen auch Schiffe unter solchen Flaggen - da sie schon einen großen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hervorrufen.


Und, hast Du auch die ganzen 4 Seiten der pdf Datei von den beiden Rechtsanwälten gelesen zum Thema "Rechtliche Probleme..." . Es ist haargenau beschrieben, wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht. So schnell wird sich da auch nix ändern.


Andernfalls drehen wir uns hier nur im Kreise.... . Flaggenrecht, Schiffsregistrierung und Waffengesetze.... in der Diskussion werden wir immer wieder darauf zurückkommen.
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Henri
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Henri »

Schön das hier auch mal einer die Seeleute fragt. Also gegen den Einsatz von bewaffneten Sicherheitspersonal an Bord waren wir noch nie. Wohl aber gegen Waffen an Bord ohne Personal dafür. Aber selbst da dreht sich mittlerweile der Wind. Auch die Bewaffnung der Besatzung findet immer mehr Zuspruch weil ja von Seiten der Staaten nichts kommt.

Dieses ganze geplapper um Vorschriften und Gesetze ist doch unsinnig. Fakt ist doch das es im Prinzip nichts neues ist bewaffnetes Personal an Bord zu haben. Viele Reederein haben beim passieren vom Golf von Aden welches an Bord. Auch hat man wenn man Militärladung fährt oft militär an Bord und zwar nicht des Flaggenstaates sondern des Staates dem die Militärgüter gehören.
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ArneKiel

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von ArneKiel »

frank0265 hat geschrieben:Es gibt hier höchstens internationale Gesetze und Vorschriften ( IMO, ILO, UNO, Waffengesetze....etc ) , die das untersagen, private Sicherheitsdienste auf Schiffen anzuheuern.
Demnach handeln alle Reedereien, die private Sicherheitskräfte an Bord nehmen, (auch Reedereien im VDR) illegal...

Das glaubst Du doch selbst nicht - für mich ist das absolut unglaubwürdig, wie hier deutsche Reeder (ohne Beweis) zu Kriminellen gemacht werden :twisted:
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

ArneKiel hat geschrieben:
frank0265 hat geschrieben:Es gibt hier höchstens internationale Gesetze und Vorschriften ( IMO, ILO, UNO, Waffengesetze....etc ) , die das untersagen, private Sicherheitsdienste auf Schiffen anzuheuern.
Demnach handeln alle Reedereien, die private Sicherheitskräfte an Bord nehmen, (auch Reedereien im VDR) illegal...

Das glaubst Du doch selbst nicht - für mich ist das absolut unglaubwürdig, wie hier deutsche Reeder (ohne Beweis) zu Kriminellen gemacht werden :twisted:

Sorry, aber die Informationen habe ich aus einen sehr zuverlässigen Quelle. Und die werde ich Euch nicht nennen ! Und außerem geht es mir nicht explizit um deutsche Reeder, sondern um die gesamte Weltschifffahrt. Für mich sind Reeder immer schon Schlitzohren ;) .

Aber wenn ihr sowieso alles schon besser wißt, weshalb fragt ihr mich dann danach ???


Erst mit der am 30. September 1962 in Kraft gesetzten „UNO-Konvention über das Offene Meer“ wurde das Verbot der Piraterie als gültiges Völkerrecht festgeschrieben. Gleichzeitig wurde erstmals eine rechtlich klare Trennung zwischen „Seeraub“ – ungeachtet ob es sich um Kaperei oder Piraterie handelt – und einer diesbezüglichen „Kriegshandlung“ vorgenommen.
Dem gültigen Seerecht entsprechend umfasst der Pirateriebegriff „jede rechtswidrige Gewalttat oder Gefangenhaltung oder Plünderung, die zu privaten Zwecken von der Besatzung oder den Passagieren eines privaten Schiffes oder eines privaten Luftfahrzeuges auf dem offenen Meer gegen ein anderes Schiff oder Luftfahrzeug oder gegen Personen oder Vermögenswerte begangen wird, beziehungsweise gerichtet ist.“
Da es (zumindest nach Wissen des Verfassers) bis heute keine internationale Regelung für die Bewaffnung von Handelsschiffen gibt, die nicht in Kriegsschiffe umgewandelt sind, bleiben – etwa mit Geschützen bewaffnete Handelsschiffe – bis dahin ohne Völkerrechtsstatus. Alle von ihrer Besatzung im Zuge der Selbstverteidigung erfolgten Übergriffe – man denke auch an Putativnotwehr – stehen daher unter voller Verantwortung des Flaggenstaates und sind entsprechend zu würdigen. Die Briten sehen übrigens – ungeachtet der zitierten Definition des Seerechts und im Unterschied zu anderen Nationen – den Akt einer Meuterei ebenfalls als Piraterie an.
Zuletzt geändert von frank0265 am Mi 9. Mär 2011, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
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