Frage zur Besetzungsordnung

Antworten
Lübecker
Mitglied
Beiträge: 667
Registriert: Sa 28. Mär 2009, 10:09
Wohnort: Dangast

Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Lübecker »

Moin Moin,

ich habe einmal eine Frage. Bei der VEBEG wird ein altes Landungsboot angeboten.

https://www.vebeg.de/web/de/verkauf/bro ... listlink=1

- Wenn man dieses gewerblich nutzen möchte, welche Mindesbesetzung wäre unter deutscher Flagge nötig?
- Welches Patent benötigt man und wie lange dauert der Erwerb / evtl. Kosten
- Darf man damit auch Gefahrgut befördern? (LKW mit Diesel, Heizöl usw)
- Wäre eine Zulassung als See- oder Binnenschiff hier möglich?

Freue mich auf eure Rückmeldung! :)

liebe Grüße und vielen Dank für eure Mühen ;)

Eike
MichaelS-B
Mitglied
Beiträge: 271
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 00:45
Wohnort: Loxstedt
Kontaktdaten:

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von MichaelS-B »

Moin Lübecker,
nicht ganz leicht zu beantworten.Ich will's aber mal versuchen. Ich denke, dass die Fragen nich nur so aus Jux gestellt werden.
1. Das Schiff ist von der Konstruktion her ein Binnenschiff, wird also nur als solches zugelassen werden. ( Was die Marine damit gemacht hat ist nicht relevant )
2. Das Schiff kann, wenn in der Berufsschifffahrt genutzt, mit zwei Mann gefahren werden. Voraussetzung dafür: Schiffsführer mit dem entsprechenden Binnenschifferpatent für die zu bedienende Strecke, in Personalunion ausgebildeter Maschinist plus einen Mann/Frau mit usbildung als Schiffsmann in der Binnenfahrt.
2 a. Als Freizeitfahrzeug muss der Schiffsführer den entsprechenden Sportbootführerschein Binnen haben. Selbstverständlich sind in beiden Varianten Funksprechzeugnisse vorgeschrieben.
3. Als Profi sind erhebliche Fahrzeiten in der Berufsschifffahrt ( Binnen ) nachzuweisen.
3 a. Hier kann Info erlesen werden: http://www.binnenschiffahrtswelt.de
4. Das Schiff kann, wenn entsprechend ausgerüstet, als Frachtschiff genutzt werden. Um für den Gefahrguttransport genutzt zu werden sind nach meiner Kenntnis solcher Schiffe so erhebliche Umbauten und Ausrüstung erforderlich, dass es sich nicht oder nur für ganz besondere Fälle lohnen dürfte.

Na denn viel Spaß

Michael
Auf See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand; und sonst auch!
Lübecker
Mitglied
Beiträge: 667
Registriert: Sa 28. Mär 2009, 10:09
Wohnort: Dangast

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Lübecker »

Moin Moin,

vielen Dank für deine Hilfe. Du hast mir und den Kollegen gut weiter geholfen! Und nein, sie waren kein Jux!

Guten Rutsch (ob man das bei dem Wetter noch wünschen darf ;) )

Liebe Grüße

Eike
Andreas_Elmshorn
Mitglied
Beiträge: 568
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 19:17
Wohnort: Elmshorn

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Andreas_Elmshorn »

MichaelS-B hat geschrieben:Moin Lübecker,
nicht ganz leicht zu beantworten.Ich will's aber mal versuchen. Ich denke, dass die Fragen nich nur so aus Jux gestellt werden.
1. Das Schiff ist von der Konstruktion her ein Binnenschiff, wird also nur als solches zugelassen werden. ( Was die Marine damit gemacht hat ist nicht relevant )
2. Das Schiff kann, wenn in der Berufsschifffahrt genutzt, mit zwei Mann gefahren werden. Voraussetzung dafür: Schiffsführer mit dem entsprechenden Binnenschifferpatent für die zu bedienende Strecke, in Personalunion ausgebildeter Maschinist plus einen Mann/Frau mit usbildung als Schiffsmann in der Binnenfahrt.
2 a. Als Freizeitfahrzeug muss der Schiffsführer den entsprechenden Sportbootführerschein Binnen haben. Selbstverständlich sind in beiden Varianten Funksprechzeugnisse vorgeschrieben.
3. Als Profi sind erhebliche Fahrzeiten in der Berufsschifffahrt ( Binnen ) nachzuweisen.
3 a. Hier kann Info erlesen werden: http://www.binnenschiffahrtswelt.de
4. Das Schiff kann, wenn entsprechend ausgerüstet, als Frachtschiff genutzt werden. Um für den Gefahrguttransport genutzt zu werden sind nach meiner Kenntnis solcher Schiffe so erhebliche Umbauten und Ausrüstung erforderlich, dass es sich nicht oder nur für ganz besondere Fälle lohnen dürfte.

Na denn viel Spaß

Michael

Moin, Moin!
........wobei ich meine Zweifel habe mit dem SBF! Ich hatte ähnliches vor (Hafenbarkasse) und mir wurde gesagt, hier spielt das Gewicht eine Rolle. Ich meine es war von 25to. die Rede, das Landungsboot hat 69to.! Dann darf es nat. auch nicht gewerblich genutzt werden.
Guten Rutsch & Grüße
Andreas B.
Geduld zu haben bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen!
Lübecker
Mitglied
Beiträge: 667
Registriert: Sa 28. Mär 2009, 10:09
Wohnort: Dangast

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Lübecker »

Soweit ich weiß, hat das eher was mit der Länge zu tun. Man braucht ein Binnenpatent bei Länge über 15 Meter. Darunter geht der SBF Binnen. Und der SBF Binnen geht auch nur für private Nutzung!!!

Gruß Eike
ArneKiel

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von ArneKiel »

Moin,

ein Landungsboot ist doch kein Sportboot! (dass das Schiff von der BM für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurde wird schwierig zu belegen sein)

See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV:

2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser Verordnung sind

1. Sportboote
Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind,
2. große Sportboote
Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten,

Einige der Schwesterschiffe der exSardelle wurden oder werden von diversen Behörden genutzt (u.a. Umweltministerium SH) - vielleicht lohnt sich eine Anfrage dort.

Der bauliche Zustand der Sardelle scheint doch ohnehin etwas marode zu sein (speziell im Maschinenbereich) - Bilder und Texte zum Schiff auch hier im Forum
Andreas_Elmshorn
Mitglied
Beiträge: 568
Registriert: Sa 12. Jan 2008, 19:17
Wohnort: Elmshorn

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Andreas_Elmshorn »

Moin, Moin!
......zumal ich mich aus versicherungstechnischen Gründen auf solche Spielereien wie SBF See/Binnen für so ein Boot nicht einlassen würde! Wie beschrieben, ich habe nachgefragt, ist jetzt sieben oder acht Jahre her. Das Risiko trägt keine Versicherung zum ordentlichen Kurs. Wenn Du ohne Haftplicht schuldhaft verunfällst............. :? :? :? ???
Besser Finger weg!
Guten Rutsch & Grüße,
Andreas
Geduld zu haben bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen!
Lübecker
Mitglied
Beiträge: 667
Registriert: Sa 28. Mär 2009, 10:09
Wohnort: Dangast

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Lübecker »

Moin Moin,

keine Sorge - da steht berufliches Interesse und kein privates Umherschippern hinter. Von daher würde der SBF sowieso außenvor bleiben. Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!!! :)

liege Grüße und euch einen guten Rutsch

Eike
Peter Hartung
Mitglied
Beiträge: 2384
Registriert: So 13. Jan 2008, 17:19

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Peter Hartung »

Moin!

Ich hoffe, es wurde vom potentiellen Käufer der folgende Hinweis in der kompletten Ausschreibung: https://www.vebeg.de/images/lospics/49/10349.001.pdf
nicht übersehen. Dort steht nämlich unter anderem:

Das Landungsboot ist nicht betriebsbereit!

Und ferner:

Hinweise und Auflagen für Weiterverwendung:

- Eine zivile Weiterverwendung des Landungsboots (ex "Sardelle")
in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der “Europäischen
Gemeinschaft” (EG) in teildemilitarisiertem Zustand als Fähre o. ä.
ist vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für
Wirtschaft (BMWi – VB 8) im Rahmen einer Einzelfallprüfung
möglich.

- Der Interessent ist aufgefordert, sich vor Gebotsabgabe mit dem
BMWi– Referat VB 8 – Tel. Nr. +49 (0) 228 99615-3750 in
Verbindung zu setzen.

- Der Bieter hat mit Abgabe des Gebotes den Verwendungszweck und
den Endverbleib schriftlich zu erklären.

- Eine Entscheidung zum Umfang der erforderlichen Auflagen und
Genehmigungen (KWKG) wird nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses
durch das BMWi getroffen.

- Wird einer weiteren zivilen Verwendung zugestimmt, darf der bisherige
Name des Landungsbootes (ex "Sardelle") nicht weiterverwendet werden.

- Bei einer zivilen Weiternutzung ist der VEBEG GmbH die Neuregistrierung
des ehemaligen Landungsbootes durch die zuständige Behörde mittels
beglaubigter Kopie nachzuweisen.

- Bei einer Verbringung in einen Mitgliedsstaat der "Europäischen
Gemeinschaft" (EG) ist der Käufer verpflichtet, alle für ein
Ausfuhrgenehmigungsverfahren erforderlichen Dokumente
(z. B. Internationales Importzertifikat, Endverbleibserklärung) bei der
VEBEG vorzulegen. Die Ausfuhrgenehmigung wird von der VEBEG
beantragt.

- Die Beachtung der Sicherheits- und Zulassungsvorschriften bei der
Nutzung, sowie die Einholung der entsprechenden Genehmigungen
sind Sache des Käufers.


mfg Peter Hartung
Zuletzt geändert von Peter Hartung am Fr 31. Dez 2010, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
Alle Fotos von Peter Hartung sind (falls nicht anders angegeben) unter einer
Creative Commons-Genehmigung lizenziert. Siehe hier: Foto-Lizenz: CC-BY-NC-ND
Lübecker
Mitglied
Beiträge: 667
Registriert: Sa 28. Mär 2009, 10:09
Wohnort: Dangast

Re: Frage zur Besetzungsordnung

Beitrag von Lübecker »

Moin Moin,

danke für die Hinweise Peter. Wir haben das ganze nochmal durchdiskutiert und sind zu einem ähnlichen Konzept gekommen, das auf diesem alten Boot aufbaut. Aber nicht diesesn alten Kahn enthält.

Euch nochmals vielen Dank und guten Rutsch!!!!

liebe Grüße

Eike
Antworten