Ich benötige mal Fachkundige Hilfe.
Ich kann nirgends eine rechtsgültige Definition des Wortes "Seeschiff" finden.
Liegen die Grenzen hier in der Größe des Objektes? In den Tagen Stehzeit in See?
Also ich weiß net 100%ig ob es stimmt! Aber soweit ich weiss, ist alles was UNTER 11m Lä.ü.A. hat als "Boot" zu betiteln! Alles darrüber gilt als "Schiff"!
Als "Seeschiff" gelten Schiffe die für Meer-Fahrten zugelassen sind! Dafür muss ein Schiff die gewiessen Rettungsmittel ect. haben! Was kein "Seeschiff" ist gilt als "Binnenschiff", darf also nur auf Flüssen und Seen fahren!
Da wendest Du dich wohl am besten an eine Klassifikationsgesellschaft, z.B, Germanischer Lloyd (http://www.gl-group.com) bzw. DNV/GL (http://www.dnvgl.com). Die sollten die Frage genauestens beantworten können.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zu Info für Euch: Ich benötige die Definition für den Zoll, die machen hier sehr wohl eine Unterscheidung ob ich ein Seeschiff habe oder nicht. Leider habe ich zolltechnisch noch keine Klärung herbeiführen können.
Aus dem Begriff Seeschifffahrt: http://de.wikipedia.org/wiki/Seeschifffahrt würde ich ad hoc zumindest ableiten, dass es sich bei einem Seeschiff um ein gewerblich genutztes Wasserfahrzeug handelt.
Ein Seeschiff ist nach geltender Rechtsauffassung ein Wasserfahrzeug, welches nach Bauart und Ausrüstung geeignet ist, die Gewässer jenseits der gesetzlich festgelegten „Grenze der Seefahrt“ zu befahren. Dabei spielt die Art und Größe nur eine untergeordnete Rolle.
Die Verpflichtung, als Seeschiff in ein Seeschiffsregister eingetragen zu sein, regelt das Register- und Flaggenrecht des Bundes bzw. der Länder.
Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, ob ein Seeschiff gewerblich (Schiffssicherheit, UVV) genutzt werden soll oder als “Lustfahrzeug“, sprich Yacht etc. eingesetzt wird.
Ein Wasserfahrzeug, welches nicht als Seeschiff eingestuft werden kann, ist automatisch ein Binnenschiff und darf nur Gewässer diesseits der „Grenze der Seefahrt“ befahren.
Näheres regeln die Bestimmungen der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO).
Ein Rheinkahn ist ein Schiff.
Ein 10 000 to U-Boot ist ein Schiff.
Ein S-Boot mit 14 000 PS ist ein Schiff.
Eine Segelyacht ist ein Schiff.
Eine 5 000 to Yacht ist ein Schiff.
Ein Rheinkahn ist ein Schiff.
Ein 10 000 to U-Boot ist ein Schiff.
Ein S-Boot mit 14 000 PS ist ein Schiff.
Eine Segelyacht ist ein Schiff.
Eine 5 000 to Yacht ist ein Schiff.
Globus
Für mich ist eine Segelyacht eher ein Boot. Es war schon etwas bizarr, wenn man nach Monaten auf See nach Hause kam und die Skipper am Yachthafen schnackten von ihren "Schiffen" ... na ja, "des Menschen Wille ist sein Himmelreich!"
Die Marine hat ja auch ganz eigene Maßstäbe für die Definition Schiff / Boot, aber das ist hier wohl nicht zielführend.