Re: Containerschiffe aller Art
Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 15:55
http://www.shipspotting.com/support/faq ... l%20Photos2. Schärfe: Bilder müssen scharf sein. In einem scharfen Bild werden Namen, Fenster, Kräne und andere Schiffsdetails deutlich. Eine moderate digitale Schärfeverbesserung ist akzeptabel, aber das Bild muss in mindestens einer der Größen Medium/Vollbild/Originalgröße auf einem Bildschirm von mindestens 280 mm scharf bleiben. Es wird akzeptiert, dass ältere Bilder, die von Drucken oder Diapositiven verarbeitet wurden, möglicherweise nicht so scharf sind wie moderne Digitalfotos.
3. Belichtung: Alle Bilder sollten angemessen belichtet werden, um das Schiff deutlich und ohne große weiße oder schwarze Bereiche zu zeigen. Silhouetten werden nicht akzeptiert.
4. Nivellierung: Der Horizont muss waagerecht sein und die Vertikalen sollten so erscheinen. Das Bild sollte, wenn nötig, begradigt werden.
5. Verzerrung und Verstärkung: Fotos, die mit Fischauge oder anderen Linsen aufgenommen wurden, die verzerrte Bilder erzeugen, sind nicht erlaubt. Schwarz-Weiß-Bilder werden nur dann akzeptiert, wenn dies das ursprüngliche Medium war; dies gilt auch für Farbbilder.
6. Nur volle Schiffe: Bei allen Ansichten mit Ausnahme derjenigen, die speziell für Teilschiffskategorien bestimmt sind, sollten Bug, Heck und Masten nicht beschnitten werden. Bug- und Heckschüsse sind akzeptabel, wenn sie das Schiff von der Wasserlinie bis zur Oberkante des Aufbaus zeigen.
7. Behinderungen: Hindernisse im Vordergrund sollten die Sicht auf das Schiff nicht einschränken. Ausrüstung und andere Schiffe, die mit dem normalen Betrieb des Schiffes in Verbindung stehen (wie z.B. Containerkräne, Schlepper oder Bunkerkähne), sind akzeptabel, sofern sie das Bild nicht dominieren. Bei Schiffen entlang der Kais sollte die gesamte Länge des Schiffes in Sichtweite sein.
8. Hauptthema: Das Schiff muss das Hauptthema sein. Fernsichten, bei denen das Schiff nur einen kleinen Teil des Bildes ausmacht, werden nicht akzeptiert.
9. Menschen: Die zufällige Anwesenheit von Besatzung, Passagieren oder Landarbeitern bei normaler Tätigkeit (d.h. nicht gestellt) ist akzeptabel. Fotografien, die Personen im Vordergrund oder andere Personen zeigen, die in die Privatsphäre eindringen könnten, sind nicht gestattet.