Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

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Hamburch
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Hamburch »

Andreas_Elmshorn hat geschrieben: Fr 7. Mai 2021, 14:03
Ulfship hat geschrieben: Di 4. Mai 2021, 16:25 Die große Frage ist nur, wann diese Erweiterung des Drehkreises endlich kommt.
Moin, Moin!
Die Landzunge zwischen Elbe und Petroleumhafen ist doch schon länger geräumt. Warum macht man dort nicht weiter? Gibt es evtl. Schwierigkeiten wegen der Besitzverhältnissen (Ex. Bominflot)? Das der Boden verseucht sein könnte, hat ja noch nie jemanden wirklich gestört.
Grüße, Andreas
Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte der Drehkreis im Rahmen der Westerweiterung des Eurogate entstehen. Die Westerweiterung scheint aber durch die rückläufigen Umschlagszahlen des Terminals (in der Tendenz der letzten Jahre, nicht in jedem einzelnen Jahr) erstmal vom Tisch.
Gruß

Christian

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Kaheiroe
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Kaheiroe »

Es handelt sich in einem Planfeststellungsverfahren um 2 Maßnahmen Westerweiterung 1.) Vergrößerung des Terminals Eurogate um 39 ha incl. Zuschüttung des Petrohafens 2. ) Erweiterung des Drehkreises auf 600 m vor dem Parkhafen. Wegen der geringen Zunahme des Containerumschlags hat man die Maßnahmen zurückgestellt; da man die Planfeststellungsverfahren nicht trennen wollte, weil sie dann neu gestartet werden müßten.
Bominflot hat man nach Erhöhung und Modernisierung der Anlagen im Köhlfleethafen angesiedelt.

Gruß Kaheiroe
Kaheiroe
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Kaheiroe »

Zum Petroleumhafen: die 160 verschiedenen Tanks der Firma DUPEG wurden in den vergangenen Jahren in der Rethe bei EVOS ( ex VOPAK ) angesiedelt. In den 160 verschiedenen Tanks wurden viele div. Flüssigkeiten gelagert ( von Bacardi bis Schwefelsäure, konzentriert ).
Inwieweit der kontaminierte Boden entsorgt bzw. getauscht kann ich z. Zt. nicht sagen.

Gruß Kaheiroe
Jacko1984
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Jacko1984 »

Hi

spannend wird in diesem Zusammenhang, was der neue aktuell erarbeitete Hafenentwicklungsplan aussagt.

Ich würde auch das Unterfangen Westerweiterung - mit möglicher Bildung eines Dedicated Terminal - nicht komplett abschreiben.

Gruß
Andreas_Elmshorn
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Andreas_Elmshorn »

Kaheiroe hat geschrieben: Fr 7. Mai 2021, 15:29 Es handelt sich in einem Planfeststellungsverfahren um 2 Maßnahmen Westerweiterung 1.) Vergrößerung des Terminals Eurogate um 39 ha incl. Zuschüttung des Petrohafens 2. ) Erweiterung des Drehkreises auf 600 m vor dem Parkhafen.
Gruß Kaheiroe
Moin, Moin!
Da haben sich Politik & HPA dann doch etwas in den Fuß geschossen, nicht? Denn, auch für mich als Laien, scheint die Erweiterung des Drehkreises ja nautisch von Vorteil zu sein. Wenn nicht gar unabdingbar!
Aber danke für die umfassende Aufdröselung.
Grüße, Andreas
Geduld zu haben bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen!
Jacko1984
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Jacko1984 »

Moin,

Oberverwaltungsgericht Hamburg weißt Klage gegen Westerweiterung ab:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... ng110.html

Gruss
Zuletzt geändert von Jacko1984 am Fr 14. Mai 2021, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Volker Landwehr
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Volker Landwehr »

Es war ja leider erst das Oberverwaltungsgericht HH, dass die Planfeststellung für die Westerweiterung und den Drehkreis für rechtmäßig erklärt hat. Da bleibt den Klägern noch der Weg nach Leipzig.
Gruß, Volker
Tim S.
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Tim S. »

Jacko1984 hat geschrieben: Fr 14. Mai 2021, 12:58 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... ng110.html

Gruss
Es wäre nett, immer einen kleinen Teaser dazuzuposten, dass man weiß, was sich hinter dem Link inhaltlich verbirgt.
Jacko1984
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Jacko1984 »

Volker Landwehr hat geschrieben: Fr 14. Mai 2021, 17:52 Es war ja leider erst das Oberverwaltungsgericht HH, dass die Planfeststellung für die Westerweiterung und den Drehkreis für rechtmäßig erklärt hat. Da bleibt den Klägern noch der Weg nach Leipzig.
Gruß, Volker
Moin,

aber inwiefern kann eine solche Klage, welche bereits durch 2 Instanzen abgewiesen wurde, überhaupt noch mit einem vorläufigen Baustopp verbunden sein?
(ich denke da gerade an das Verfahren zur Elbvertiefung)

Gruß
Volker Landwehr
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Re: Vorhaben Elbvertiefung - Planfeststellungsverfahren

Beitrag von Volker Landwehr »

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Bundesverwaltungsgericht nach §50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO Erst- und Letztinstanz gleichzeitig sein.
Zitat: §50 (1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug,
Nr 6: über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben betreffen, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz, dem Energieleitungsausbaugesetz, dem Bundesbedarfsplangesetz, dem § 43e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, dem § 54a Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind.

Das traf auf die Elbvertiefung zu aber nicht auf auf die Westerweiterung. Für die gilt der normale Rechtsweg vom Verwaltungsgericht über das Oberverwaltungsgericht zum Bundesverwaltungsgericht. Letzteres aber nur, wenn Bundesrecht betroffen ist. Das ist hier mit dem Wasserhaushaltsgesetz der Fall.
Das heißt aber nicht unbedingt, dass das Bundesverwaltungsgericht das OVG Urteil zur Revision annehmen wird.
Gruß, Volker
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