Danke Micha, endlich kommt da mal einer mit dem Thema Versicherung.
Ständig lese ich von diesen Anfängern mit ihren Billigdrohnen, ob bei FB oder wo auch immer.
Dort brüstet sich jeder mit seinem Können und ist der Held der Wildfliegerei - ganz toll!!!
Diese Drohnen gelten wie auch alle ferngelenkten Modellflugzeuge und Hubschrauber als Luftfahrzeuge und unterliegen somit Gesetzen.
Eine Modellhaftpflichtversicherung bei der DMO oder DMFV ist PFLICHT!!!!!!!!.
Die normale Haftpflicht deckt das nur in Ausnahmefällen ab (immer von der entzsprechenden Versicherung SCHRIFTLICH!! bestätigen lassen).
Der Luftraum ist zwar frei, doch muß eine schriftliche Aufstiegserlaubnis des Grundstückeigentümers vorgelegt werden können.
Diese Regelung gilt auch für Geräte unter 5 kg Abfluggewicht. Darüber gilt die Verpflichtung zur Einzelaufstiegserlaubnis (gibt´s z.B. beim nächsten Flugplatz). Modellflugvereine habe diese für ihre Plätze vorliegen.
Ab 25 kg gilt die Flugtauglichkeitsprüfung als Pflichtübung ... so groß sind die "Privatdrohnen" zum Glück noch nicht.
Es ist nur der Sichtflug in einer Höhe bis max. 200 Meter erlaubt.
Mindestentfernung zu Ansiedlungen ( mehr als 3 Häuse auf einem Haufen) ist bei Verbrennern 1,1 Kilometer, bei Elektroflug 500 Meter.
Über Personen und Ansammlungen gilt absolutes Flugverbot. usw..usw..usw..
Ich selbst fliege seit Jahren Modellhubschrauber und habe mich mit dem Thema ein wenig befasst.
Kleiner Tip für den jenigen, der gerne über meinem Grundstück fliegen möchte:
zur Wahrung meiner Intimssphäre und meiner Persönlichkeitsrechte ist der Luftraum über meinem Grundstück nicht öffentlich und wird aktiv mit allen Mitteln verteidigt - es steigen sofort Kampfhubschrauber auf...
Viel Spaß und guten Flug