Kamera Drohne
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Re: Kamera Drohne
Wer viel fragt, kriegt viele Antworten. Fürs Fliegen sollten dieselben Regeln wie für Modellflugzeuge gelten und Fotos, die Details von Privateigentum zeigen, darf man nur veröffentlichen, wenn man sie mit beiden Beinen auf öffentlichem Grund stehend macht.
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Re: Kamera Drohne
Hallo Florian
Ich habe schon erlebt, dass im Hamburger Hafen recht unentspannt auf eine Drohne reagiert wurde. Man hat den Piloten von der Polizei suchen lassen (Stichwort: ISPS, Terrorabwehr etc.). Allerdings weiß ich nicht, wie die Geschichte ausgegangen ist.
PS @ Florian: Schau doch noch mal hier rein: viewtopic.php?f=13&t=5723
Ich habe schon erlebt, dass im Hamburger Hafen recht unentspannt auf eine Drohne reagiert wurde. Man hat den Piloten von der Polizei suchen lassen (Stichwort: ISPS, Terrorabwehr etc.). Allerdings weiß ich nicht, wie die Geschichte ausgegangen ist.
PS @ Florian: Schau doch noch mal hier rein: viewtopic.php?f=13&t=5723

Gruß
Christian
Alle von mir eingestellten Fotos tragen mein Copyright.
Christian
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Re: Kamera Drohne
Im Umfeld von Flughäfen, AKW und sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen ist der Aufstieg verboten. Ansonsten kann man als Privatperson damit fliegen und filmen, solange die Privatsphäre geachtet wird können Bilder veröffentlicht werden. Nachbars Garten damit filmen samt Menschen ist demnach nicht gestattet, eine freie Wiese zu überfliegen und zu filmen sollte problemlos sein.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Unbemannte ... _Situation
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https://www.youtube.com/c/SchiffsKanal
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Re: Kamera Drohne
Moin,
zu dem Thema gibt es derzeit ein Sonderheft von ct Wissen : Quadrocopter.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 99830.html
Gruss Seewind
zu dem Thema gibt es derzeit ein Sonderheft von ct Wissen : Quadrocopter.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 99830.html
Gruss Seewind
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Re: Kamera Drohne
Moin!
Schau mal hier: http://www.kopterforum.de/ Da steht einiges zu dem Thema.
Ein DJI Phantom soll nicht schlecht sein.
Gruß
Nils
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Ein DJI Phantom soll nicht schlecht sein.
Gruß
Nils
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- EmoHoernRockz
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Re: Kamera Drohne
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zu unbemannten Luftfahrtsystemen eine Kurzbroschüre herausgegeben http://www.asctec.de/downloads/press/Un ... chland.pdf
Dort solltest du einiges grundsätzliches zu Drohnen finden und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH]
Greetz
Hendrik
Dort solltest du einiges grundsätzliches zu Drohnen finden und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. [SMILING FACE WITH OPEN MOUTH]
Greetz
Hendrik
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Re: Kamera Drohne
Das Thema Kamera-Drohne ist zweifellos heiß und innovativ, erfordert aber auch einige Fertigkeiten und Abklärungen zur Umsetzung und auch noch ein paar Mark im Hintergrund. Wir fliegen mit unserem Quadrocopter in Cuxhaven durchaus von öffentlichem Grund und Boden aus, z. B. vom Bollwerk Alte Liebe, aber das ist dann auch jeweils polizeilich angemeldet, z. B. zum unmittelbaren Vorbeiflug an der Cuxhaven Webcam auf dem WSA-Radarturm:Martin Witte hat geschrieben: Privatgrund bzw. Modellflugplatz dürfte das Ausschlusskriterium für Lühe sein![]()
http://youtu.be/qa0tdEVmZiA
Alles jedenfalls nicht ganz so einfach wie mit jugendlichem Elan gedacht

Beste Grüße
Rolf
- EmoHoernRockz
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Re: Kamera Drohne
Na ja, leider (oder in anderen Fällen vielleicht auch zum Glück) halten sich Justizbehörden, also auch die Polizei, an die schwarz/weißen Regeln der Ministerien, also der Gesetzgeber.
- Letzten Endes ist es natürlich so, wo kein Kläger, dort kein Angeklagter.
- Was jetzt kein Aufruf sein soll, einfach eine Drohne starten zu lassen. Das war nur eine allgemeine Feststellung, die bereits mein WiPo-Lehrer pflegte zu sagen.
Mir persönlich wäre es zu unsicher, eine Drohne ohne erforderliche Erlaubnisse zu starten. Aber das muss jeder einzeln für sich beurteilen.
Was man bei Lühe vllt. zusätzlich bedenken muss, wie weit man von Airbus und der Landebahn Finkenwerder entfernt ist.
Wobei ich meine, dass es Luftlinie weit aus der 1.5 KM-Grenze sein dürfte.
Zur Frage, wenn man die erforderliche Erlaubnis als Privatperson hat, was man mit den Bildern machen kann, haben bei uns auf der Insel ansässige Drohnenfotografen auf ihrer Webseite ganz nett zusammengestellt: http://www.hoehenflug-pictures.de/%C3%B ... chtliches/ - dort einfach etwas herunterscrollen und dann auf den Download-Link unter dem Punkt: "Infoblatt Datenschutz/Privatsphäre" gehen.
Da es sich um ein PDF-Dokument handelt, wollte ich das ganze nicht direkt verlinken, weil es eine Art "Hotlinking" wäre und allgemein als unhöflich gelten könnte.
In dem Dokument finden sich dann weitere Links mit Informationen.
Greetz,
Hendrik
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- Letzten Endes ist es natürlich so, wo kein Kläger, dort kein Angeklagter.

Mir persönlich wäre es zu unsicher, eine Drohne ohne erforderliche Erlaubnisse zu starten. Aber das muss jeder einzeln für sich beurteilen.

Was man bei Lühe vllt. zusätzlich bedenken muss, wie weit man von Airbus und der Landebahn Finkenwerder entfernt ist.
Wobei ich meine, dass es Luftlinie weit aus der 1.5 KM-Grenze sein dürfte.
Zur Frage, wenn man die erforderliche Erlaubnis als Privatperson hat, was man mit den Bildern machen kann, haben bei uns auf der Insel ansässige Drohnenfotografen auf ihrer Webseite ganz nett zusammengestellt: http://www.hoehenflug-pictures.de/%C3%B ... chtliches/ - dort einfach etwas herunterscrollen und dann auf den Download-Link unter dem Punkt: "Infoblatt Datenschutz/Privatsphäre" gehen.
Da es sich um ein PDF-Dokument handelt, wollte ich das ganze nicht direkt verlinken, weil es eine Art "Hotlinking" wäre und allgemein als unhöflich gelten könnte.
In dem Dokument finden sich dann weitere Links mit Informationen.

Greetz,
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- Michael Bender
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Re: Kamera Drohne
Hallo
Bei uns kam heute in der Zeitung ein Bericht, daß Drachen (und auch Drohnen) als Luftfahrtgeräte gelten.
Wer hätte das gedacht ...
Aber daraus ergibt sich eine Haftpflichtversicherungspflicht.
Das Risiko wird nicht durch die normale Privathaftpflicht abgedeckt.
Also Vorsicht: wenn was passiert ist der Betreiber voll haftbar mit seinem Vermögen ... wenn keine spezielle Versicherung vorhanden ist.
Gruß Micha
Bei uns kam heute in der Zeitung ein Bericht, daß Drachen (und auch Drohnen) als Luftfahrtgeräte gelten.
Wer hätte das gedacht ...

Aber daraus ergibt sich eine Haftpflichtversicherungspflicht.
Das Risiko wird nicht durch die normale Privathaftpflicht abgedeckt.
Also Vorsicht: wenn was passiert ist der Betreiber voll haftbar mit seinem Vermögen ... wenn keine spezielle Versicherung vorhanden ist.
Gruß Micha
Meine Frachtschiffreisen & mehr auf meiner Website : http://www.micha2009.de
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Re: Kamera Drohne
Danke Micha, endlich kommt da mal einer mit dem Thema Versicherung.
Ständig lese ich von diesen Anfängern mit ihren Billigdrohnen, ob bei FB oder wo auch immer.
Dort brüstet sich jeder mit seinem Können und ist der Held der Wildfliegerei - ganz toll!!!
Diese Drohnen gelten wie auch alle ferngelenkten Modellflugzeuge und Hubschrauber als Luftfahrzeuge und unterliegen somit Gesetzen.
Eine Modellhaftpflichtversicherung bei der DMO oder DMFV ist PFLICHT!!!!!!!!.
Die normale Haftpflicht deckt das nur in Ausnahmefällen ab (immer von der entzsprechenden Versicherung SCHRIFTLICH!! bestätigen lassen).
Der Luftraum ist zwar frei, doch muß eine schriftliche Aufstiegserlaubnis des Grundstückeigentümers vorgelegt werden können.
Diese Regelung gilt auch für Geräte unter 5 kg Abfluggewicht. Darüber gilt die Verpflichtung zur Einzelaufstiegserlaubnis (gibt´s z.B. beim nächsten Flugplatz). Modellflugvereine habe diese für ihre Plätze vorliegen.
Ab 25 kg gilt die Flugtauglichkeitsprüfung als Pflichtübung ... so groß sind die "Privatdrohnen" zum Glück noch nicht.
Es ist nur der Sichtflug in einer Höhe bis max. 200 Meter erlaubt.
Mindestentfernung zu Ansiedlungen ( mehr als 3 Häuse auf einem Haufen) ist bei Verbrennern 1,1 Kilometer, bei Elektroflug 500 Meter.
Über Personen und Ansammlungen gilt absolutes Flugverbot. usw..usw..usw..
Ich selbst fliege seit Jahren Modellhubschrauber und habe mich mit dem Thema ein wenig befasst.
Kleiner Tip für den jenigen, der gerne über meinem Grundstück fliegen möchte:
zur Wahrung meiner Intimssphäre und meiner Persönlichkeitsrechte ist der Luftraum über meinem Grundstück nicht öffentlich und wird aktiv mit allen Mitteln verteidigt - es steigen sofort Kampfhubschrauber auf...
Viel Spaß und guten Flug
Ständig lese ich von diesen Anfängern mit ihren Billigdrohnen, ob bei FB oder wo auch immer.
Dort brüstet sich jeder mit seinem Können und ist der Held der Wildfliegerei - ganz toll!!!
Diese Drohnen gelten wie auch alle ferngelenkten Modellflugzeuge und Hubschrauber als Luftfahrzeuge und unterliegen somit Gesetzen.
Eine Modellhaftpflichtversicherung bei der DMO oder DMFV ist PFLICHT!!!!!!!!.
Die normale Haftpflicht deckt das nur in Ausnahmefällen ab (immer von der entzsprechenden Versicherung SCHRIFTLICH!! bestätigen lassen).
Der Luftraum ist zwar frei, doch muß eine schriftliche Aufstiegserlaubnis des Grundstückeigentümers vorgelegt werden können.
Diese Regelung gilt auch für Geräte unter 5 kg Abfluggewicht. Darüber gilt die Verpflichtung zur Einzelaufstiegserlaubnis (gibt´s z.B. beim nächsten Flugplatz). Modellflugvereine habe diese für ihre Plätze vorliegen.
Ab 25 kg gilt die Flugtauglichkeitsprüfung als Pflichtübung ... so groß sind die "Privatdrohnen" zum Glück noch nicht.
Es ist nur der Sichtflug in einer Höhe bis max. 200 Meter erlaubt.
Mindestentfernung zu Ansiedlungen ( mehr als 3 Häuse auf einem Haufen) ist bei Verbrennern 1,1 Kilometer, bei Elektroflug 500 Meter.
Über Personen und Ansammlungen gilt absolutes Flugverbot. usw..usw..usw..
Ich selbst fliege seit Jahren Modellhubschrauber und habe mich mit dem Thema ein wenig befasst.
Kleiner Tip für den jenigen, der gerne über meinem Grundstück fliegen möchte:
zur Wahrung meiner Intimssphäre und meiner Persönlichkeitsrechte ist der Luftraum über meinem Grundstück nicht öffentlich und wird aktiv mit allen Mitteln verteidigt - es steigen sofort Kampfhubschrauber auf...

Viel Spaß und guten Flug