Ich bin bei meiner Recherche zum Thema Seedienstauglichkeit auf euer Forum aufmerksam geworden.
Ich bin mir bewusst dass im Internet leidlich viel zu dem Thema steht, und es auch in diesem Forum schon einen ellenlangen Thread von queenvictoria gibt/gab. Zu meiner Frage habe ich leider trotzdem noch keine befriedigende Antwort bekommen.
Kurzer Hintergrund: Ich studiere z.Z. an einer Uni Maschinenbau, bin aber mit der Aussicht auf Schreibtischarbeit nicht glücklich und erwäge deswegen anstatt eines Masters noch einen Bachelor in Nautik anzuschließen. Der Plan geht logischerweise nur mit Seediensttauglichkeit auf.
Mein Problem: Meine Familie mütterlicherseits ist erblich bedingt schwerhörig. Diese Schwerhörigkeit schlägt sich auch ein bisschen bei mir nieder. Ich habe bis jetzt noch nie Hörgeräte getragen, bin mir aber bewusst dass ich nicht einwandfrei höre. HNO-Arzt sagt ich habe eine ca. 17%ige Schwerhörigkeit und dass man ab 20% über Hörgeräte nachdenken sollte. Dementsprechend könnte die Untersuchung des Hörvermögens für mich ein Problem darstellen. Ich habe testweise meine Freundin schon auf 5m Entferung flüstern lassen und dabei zugegebenermaßen Probleme gehabt. Dass dieser Test alles andere als wissenschaftlich ist weiß ich natürlich aber auch

Die Frage: Kurz und knapp: Darf man bei der ersten Seediensttauglichkeitsuntersuchung Hörgeräte tragen? Zum Thema Brille gabe es die Diskussion ja schon, aber im Text der SeeDTauglV von 1970 sind Hörgeräte nirgends erwähnt. Auf einem Seedienstauglichkeitszeugnis gibt es aber die Option das zu erwähnen.
Irgendwo im Forum hatte auch schonmal ein Poster erwähnt dass er Kapitäne mit Hörgeräten kennt, ich mache mit deswegen gerade nur um die Erstuntersuchung Sorgen. Was sind da eure Erfahrungen/ euer Wissen?
Ich wäre selbstverständlich bereit für die Arbeit auf See ab jetzt auch dauerhaft Hörgeräte zu tragen.
Weiter verkompliziert wird die Sache natürlich noch durch das neu verabschiedete Seearbeitsgesetzt vom 01.09.2013. Ich habe bisher nur eine PPT von der BG-See gefunden, aber leider immernoch keine neue Version der SeeDTauglV.
Gibt es da tatsächlich immer noch keine Verordnung? Oder bin ich einfach nur zu doof zum richtig googlen?
Werde natürlich noch an die BG-See schreiben, wollte aber auch eure Meinungen/ Ratschläge gerne hören.
Sorry für die komplizierte und verworrene Problemstellung, ich hoffe es kommt rüber wo der Schuh drückt.
Grüße und Dank!
Manthy