Seedienstauglichkeit mit Hörgeräten?

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Manthy
Beiträge: 2
Registriert: Di 22. Apr 2014, 07:20

Seedienstauglichkeit mit Hörgeräten?

Beitrag von Manthy »

Hallo Zusammen,

Ich bin bei meiner Recherche zum Thema Seedienstauglichkeit auf euer Forum aufmerksam geworden.
Ich bin mir bewusst dass im Internet leidlich viel zu dem Thema steht, und es auch in diesem Forum schon einen ellenlangen Thread von queenvictoria gibt/gab. Zu meiner Frage habe ich leider trotzdem noch keine befriedigende Antwort bekommen.

Kurzer Hintergrund: Ich studiere z.Z. an einer Uni Maschinenbau, bin aber mit der Aussicht auf Schreibtischarbeit nicht glücklich und erwäge deswegen anstatt eines Masters noch einen Bachelor in Nautik anzuschließen. Der Plan geht logischerweise nur mit Seediensttauglichkeit auf.

Mein Problem: Meine Familie mütterlicherseits ist erblich bedingt schwerhörig. Diese Schwerhörigkeit schlägt sich auch ein bisschen bei mir nieder. Ich habe bis jetzt noch nie Hörgeräte getragen, bin mir aber bewusst dass ich nicht einwandfrei höre. HNO-Arzt sagt ich habe eine ca. 17%ige Schwerhörigkeit und dass man ab 20% über Hörgeräte nachdenken sollte. Dementsprechend könnte die Untersuchung des Hörvermögens für mich ein Problem darstellen. Ich habe testweise meine Freundin schon auf 5m Entferung flüstern lassen und dabei zugegebenermaßen Probleme gehabt. Dass dieser Test alles andere als wissenschaftlich ist weiß ich natürlich aber auch ;) Ansonsten bin ich körperlich/sehtechnisch topfit.

Die Frage: Kurz und knapp: Darf man bei der ersten Seediensttauglichkeitsuntersuchung Hörgeräte tragen? Zum Thema Brille gabe es die Diskussion ja schon, aber im Text der SeeDTauglV von 1970 sind Hörgeräte nirgends erwähnt. Auf einem Seedienstauglichkeitszeugnis gibt es aber die Option das zu erwähnen.
Irgendwo im Forum hatte auch schonmal ein Poster erwähnt dass er Kapitäne mit Hörgeräten kennt, ich mache mit deswegen gerade nur um die Erstuntersuchung Sorgen. Was sind da eure Erfahrungen/ euer Wissen?
Ich wäre selbstverständlich bereit für die Arbeit auf See ab jetzt auch dauerhaft Hörgeräte zu tragen.

Weiter verkompliziert wird die Sache natürlich noch durch das neu verabschiedete Seearbeitsgesetzt vom 01.09.2013. Ich habe bisher nur eine PPT von der BG-See gefunden, aber leider immernoch keine neue Version der SeeDTauglV.
Gibt es da tatsächlich immer noch keine Verordnung? Oder bin ich einfach nur zu doof zum richtig googlen?

Werde natürlich noch an die BG-See schreiben, wollte aber auch eure Meinungen/ Ratschläge gerne hören.


Sorry für die komplizierte und verworrene Problemstellung, ich hoffe es kommt rüber wo der Schuh drückt.


Grüße und Dank!

Manthy
Manthy
Beiträge: 2
Registriert: Di 22. Apr 2014, 07:20

Re: Seedienstauglichkeit mit Hörgeräten?

Beitrag von Manthy »

So nach ein paar Mails mit Herrn Dr. Langenbuch von der BG See nun folgendes Fazit:

Man darf zu keiner Untersuchung (egal ob Erst- oder Folgeuntersuchung) Hörhilfen verwenden wenn man eine Tauglichkeit für den Decksdienst will. Daran wird sich auch durch das neue Seearbeitsgesetz nichts ändern.

Bleibt wohl doch nur der Maschinenbau. :oops:



Bis dann!

Manthy
Rueganer
Mitglied
Beiträge: 588
Registriert: So 20. Mai 2012, 00:01

Re: Seedienstauglichkeit mit Hörgeräten?

Beitrag von Rueganer »

Kommst Du denn ohne Hörgerät zurecht?
Ich selbst bin von Geburt an auf einem Ohr taub und auf dem anderen besteht eine "mittelgradige Innenohrschwerhörigkeit". Ich habe auch ein Hörgerät, aber trage es so gut wie nie, will auch ohne damit so gut wie es geht durchs Leben kommen. Viele merken noch nicht einmal, dass ich schwerhörig bin und ich selbst würde es auch nicht merken, wenn mir das keiner gesagt hätte (logisch, da ich es ja von Geburt an bin und keinen Vergleich zu einem Normalhörendem habe). Ich musste mir auch schon mal vorwerfen lassen, ich würde zwecks Schwerbehämmertenausweis sogar nur simulieren. ;)

Mit der Seefahrt habe ich aktiv jedoch nichts zu tun. Aber für meinen Privatpiloten-Schein werde ich noch in diesem Jahr zum Fliegerarzt müssen. :)
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