Mir wurde am vergangenen Wochenende in einem Telefonat mal wieder so einiges "unklar". Wie so oft habe ich deshalb hier mal wieder eine Frage. Sorry....

Durch die momentane Flaute im Schiffahrtsbereich liegen ja nun selbst Neubauten direkt nach ihrer Werftablieferung in einigen bekannten Locationen ohne Beschäftigung auf(zum Teil mit Charter). Für einige Schiffe gibt es ja noch nicht einmal mehr Charterer. Wie sieht es denn in einem solchen Fall mit den Werftgarantien aus? Es gibt ja die unterschiedlichsten Garantien (von 12-36 Monaten), aber das hängt ja auch von den geschlossenen Verträgen ab. Was aber, wenn ein Schiff kurz in Fahrt war und dann plötzlich z.B. nach nur 4 Monaten Fahrt den Anker wirft und keine Beschäftigung mehr hat? Die Hauptmaschine war ja nun definitiv schon in Betrieb (ausserhalb der Werftprobefahrt) und auch alle Nebenaggregate sind ja nun in Betrieb. Denn wie z.B. bei einem Auto kommen ja die "Kinderkrankheiten" auch bei Schiffen immer in den ersten Monaten. Und eine Totalkonservierung der Hauptmaschine und der anderen Aggregate ist ja kein normaler Zustand, oder gibt es da besondere Klauseln in verträgen? Kennt einer von Euch solche Verträge, bzw. Abläufe in der Seefahrt?



P.S.: Bei Shipspotting tauchen jetzt Aufnahmen der "NORTHERN JAVELIN" und ihrer Schwestern auf. Was wird denn mit diesen Schiffen? An wen sind sie verchartert?
Danke Mick