M Sicherheit hat geschrieben: Hier sollen allerdings Pseudoregierungen geschützt werden, gegen die diplomatisch UN-Seitig interveniert wird.
Was bei einem reinen Sicherungsauftrag den Interessen der BRD widersprechen sollte, erschließt sich mir hierbei nicht und müsste auch entsprechend begründet werden.
Ach ja. Mag spitzfindig sein, aber Präzedenzfälle gibt es im deutschen Recht nicht. Man orientiert sich zwar an verschiedenen Urteilen, aber juristisch bestimmt hier jede Einzelfallbetrachtung.
Stimmt, das IST spitzfindig. ;-9
Allerdings zeigen solche Fälle, daß es durchaus schon vorkam, daß irgendwelche geschäftlichen Aktivitäten deutscher Sicherheitsdienstleister im Ausland seitens deutscher Behörden als "dem Interesse der BRD widersprechend" verboten wurden. Insofern relativieren sich die Aussagen Deiner letzten Beiträge ein wenig...
Sicher, es ist fraglich, ob dies für die Dir vorschwebenden Einsätze zutreffen würde, aber ausschließen kann man es nicht...
(Ach ja, im konkreten Fall ging es zwar um Libyen, aber zu einer Zeit als Gadaffi ein seitens des Westens heiß umworbener, mehr oder weniger anerkannter Staatsmann war - also nach seinem Abschwur vom Terrorismus und vor dem aktuellen Aufstand gegen ihn)