Sicherung vor Piraten

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frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

ArneKiel hat geschrieben:
Der VDR sagt das aber, dass es nach internationalem Seerecht nicht erlaubt ist, private Sicherheitskräfte zum Schutze vor Piraten auf die Schiffe zu lassen.
Das trifft dann auf alle Schiffe aller Flaggen zu - nach der Logik des VDR - also auch auf die Mitglieder des VDR, die priv. Kräfte an Bord ihrer nicht deutsch beflaggten Schiffe haben.

Oder gilt das internat. Seerecht nur für Schiffe deutscher Flagge??

Das ist, mit Verlaub, komplett gaga! :evil:

Das internationale Seerecht gilt selbstverständlich für alle Flaggen.....

Ja, so ist es. Unter einer nicht-deutschen Flagge (aber deutscher Reeder) ist es ihnen eben "möglich", private Si-Leute an Bord zu lassen. Das ist ja der Trick, den die Herren Reeder anwenden. Ich sag´s ja - das sind Schlitzohren. Geht es unter deutscher Flagge nicht, dann eben unter der von Liberia, Antigua&Barbuda, Zypern, England, Isle of Man... . Da sieht man genau, wie Gesetze umgangen werden. Und das soll legal sein ??

Denn es heißt in der UNO-Seerechtskonvention, dass der Kampf gegen die Piraten nicht privatisiert werden darf. Überhaupt nicht - auch nicht unter nicht-deutscher Flagge. Aber das kontrolliert ja dann keiner. Deutschland ist dann "außen vor". Der Flaggenstaat ist zuständig.

Auch wenn Dir das wieder "gaga" klingt.
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frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo frank0265,

ist halt nicht besonders clever von den Damen und Herren ("Schlitzohren"), die "TAIPAN" auszuflaggen um hochoffiziell gegen dieses "imaginäre UN-Seerecht" zu verstoßen.

Juristisch betrachtet ist der/die Besitzer, Halter, Haltergemeinschaft, Betreiber, Reeder und Flaggenstaat für den ordnungsgemäßen Betrieb zuständig. In keiner UN Konvention findet sich ein Votum gegen private Sicherheitsdienste.

Hier wird sehrwohl festgehalten, dass der Kampf gegen Piraten und die Sicherheit der Seewege durch Hoheitsträger sichergestellt werden muss. Das Eine schließt jedoch das Andere in keinster Weise aus.

Gruß
Patrick


Hallo Patrick,

leider definiert man private Sicherheitsdienste nicht als Hoheitsträger. Das sind definitiv staatliche Stellen (Polizei und Marine).

Gruß Frank
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frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

Es gilt auf einem Schiff immer das Recht des jeweiligen Flaggenstaates. Also wenn ein deutscher Reeder sein Schiff unter die Flagge von Zypern (Registrierhafen ist meist Limassol) bringt, dann gilt auch zyprisches Recht an Bord. Er hat sich somit der deutschen Rechtssprechung entzogen. Das hat mir selbst die Schiffsführung eines der Schiffe, auf denen ich eine Reise unternahm so bestätigt.

Der Flaggenstaat hat die Kontrolle über die Schiffe in administrativen, technischen und sozialen Fragen.


Patrick, Du musst schon zwischen den Gesetzen und Verordnungen an Land und denen auf See differenzieren. Recht zu Lande ist nicht das gleiche wie das Recht zur See.
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frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo frank0265,

Kann ich so nur bestätigen. In Deutschland gilt deutsches und in Griechenland gilt griechisches recht. Is an Land genau das gleiche. Was das mit einem Verbot zur See zu tun haben soll is mir schleierhaft. Wenn mir Zypern erlaubt auf seinem hoheitsgebiet (Schiff oder Land) Waffen zu führen, und die erlauben das, seh ich hier keine rechtlichen Schranken.

Gruß
Patrick

Auch wenn Dir Zypern erlauben würde, auf seinen Schiffen (Hoheitsgebiet) Waffen mitzuführen, heißt das noch lange nicht, dass das auch von anderen Staaten akzeptiert wird. Schließlich befahren die Schiffe ja auch die Hoheitsgewässer anderer Küstenstaaten (nur Durchfahrt) oder laufen einen Hafen eines solchen Staates an..... . Und wie dort die Gesetze hinsichtlich Mitführung von Waffen sind, kann keiner von uns genau sagen. Das Recht zur Durchsuchung eines Schiffes hat der Küstenstaat schon. Auf Hoher See ist das die Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft.


Küstenmeer = 12 sm Zone

Anschlusszone = 24 sm Zone

AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone = 200 sm
derzeit wird über Ausweitung auf 300 sm diskutiert

daneben beanspruchen einigen Staaten den seewärts des Küstenmeeres gelegenen Festlandsockel (exklusive Rechte) wegen Vorkommen von Bodenschätzen etc
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frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

Das (bis heute eigentlich) von den Regierungen und Wirtschaftsvertretern so wenig gegen die Piraterie getan wurde, hat auch den ehemaligen Chef der Londoner Hafenpolizei Mr. Eric Ellen dazu veranlasst, seinen Job an den Nagel zu hängen und das International Maritime Bureau zu gründen. Heute wird es von Mr. Pottengal Munkundan geführt. Mr. Ellen hat sich durch seine Tätigkeit im Milieu der Londoner Unterwelt sehr gut ausgekannt.

Eine Nebenstelle des IMB ist das Büro des PRC in Kuala Lumpur(Malaysia).


Seit Juli 2004 gilt ISPS - aber ein Mitführen von Waffen ist darin nicht vorgesehen. Und ISPS gilt für alle Schiffe über 500 BRZ. Das wird mittels eines Zertifikates nachgewiesen und an Bord auch sichtbar aufgehängt. Es gibt an Bord einen Sicherheitsoffizier, der für Abwehrtrainings der Besatzung und für das Erarbeiten und Umsetzen eines Sicherheitsplanes an Bord zuständig ist. Er ist sogar dazu befugt, unerwünschte Personen vom Schiff zu verweisen und kann im E-Falle auch das Schiff evakuieren lassen.
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo frank0265,

natürlich werden alle Genehmigungen aller betroffenen Länder und der Transitländer für den Transport benötigt. Die Erfahrung zeigt hier, dass diese Genehmigungen auch von Ländern erteilt werden, in denen Schusswaffen ansonsten prinzipiell verboten sind.
Beantragt wird hierbei das Führen von Schusswaffen nach deutschem Waffenschein und europäischem Feuerwaffenpass. Das sind allerdings reine Verwaltungsakte und beschäftigen ausschließlich Botschaften und Faxgeräte.
Nach erfolgter Anmeldung und Genehmigung können die entsprechenden Behörden jederzeit prüfen kommen.

Gruß
Patrick


Wundert mich jetzt aber sehr.... . In den meisten Häfen der Welt ist die Einfuhr von Waffen rechtswidrig und wird auch mit empfindlichen Sanktionen behaftet...
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Henri »

Frank alle Israelischen Schiffe haben Waffen an Bord. Früher auch alle Schiffe der UDSSR. Auf fast allen Einklarierungsformularen kann man Waffen und Munitionen angeben. Will nicht behaupten das es einfach sei aber es geht. Und wir reden hier ja nur über zwei, drei Länder von denen die Erlaubnis eingeholt werden muss. Davon mal abgesehen, was meinst auf wieviel Schiffe Waffen ganz legal als Ladung unterwegs sind??
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

Henri hat geschrieben:Frank alle Israelischen Schiffe haben Waffen an Bord. Früher auch alle Schiffe der UDSSR. Auf fast allen Einklarierungsformularen kann man Waffen und Munitionen angeben. Will nicht behaupten das es einfach sei aber es geht. Und wir reden hier ja nur über zwei, drei Länder von denen die Erlaubnis eingeholt werden muss. Davon mal abgesehen, was meinst auf wieviel Schiffe Waffen ganz legal als Ladung unterwegs sind??

Wieso nur so wenige Länder ? Ein Handelsschiff durchfährt doch mehrere Hoheitsgebiete von Küstenstaaten. Da gelten dann auch die Gesetze dieser Staaten.

Wenn das wirklich so ist, dass es Waffen ganz legal als Ladung deklariert an Bord gibt, dann sollten die Zollbehörden mal genauer hinschauen.


Patrick, deine letzten Zeilen beweisen die Vorgehensweise einiger Reeder. Siehe Fall TAIPAN...
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Henri »

Die sind als Ladung deklariert weil sie Ladung sind. Es ist ja nicht ungewöhnlich das man eine Ladung Panzer oder auch nur ein paar oder auch sonst irgenwelches Kriegsgerät durch die Gegend karrt. Die meisten Hoheitsgewässer kann man umfahren.
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

Henri hat geschrieben:Die sind als Ladung deklariert weil sie Ladung sind. Es ist ja nicht ungewöhnlich das man eine Ladung Panzer oder auch nur ein paar oder auch sonst irgenwelches Kriegsgerät durch die Gegend karrt. Die meisten Hoheitsgewässer kann man umfahren.

Ja, die kann man schon umfahren. Aber vor Kontrollen ist man da auch nicht ganz sicher. Außerhalb der Hoheitsgewässer darf die internationale Staatengemeinschaft kontrollieren..
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