NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

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Garsvik
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Garsvik »

Wenn du zu 10 Augenärzten gehst, werden die dir 10 (etwas) verschiedene Brillen verschreiben - typischerweise wird der Optiker noch mal nachmessen und zu irgendeinem wieder anderen Ergebnis kommen. Und das Internet ist nicht allwissend - selber eine Meinung bilden und tun, was man für richtig hält, macht schlau.

Garsvik
muschelschubser
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

Moin Queenviktoria,
es bleibt natürlich Dir überlassen nicht bis zum November zu warten und auf Grund Deiner, unnötigen, Ungeduld damit dann möglicherweise Dein gazes Projekt "Nautikstudium" zu gefährden.

Als letzten Beitrag meinerseits zu dem Thema "Seediensttauglichkeit für Queenviktoria" zitiere ich mich nochmal selbst:
muschelschubser hat geschrieben:[
Es sollte sich ggf. die Möglichkeit ergeben, dass er zunächst (nach privatärztlicher Honorarabrechnung) Deine Sehfähigkeit überprüft. Wenn diese nicht ausreichend sein sollte, könntest Du dann von einer Tauglichkeitsuntersuchung absehen. Somit wärest Du dann nicht als "untauglich" oder "mit Einschränkungen tauglich" im Intranet der BG erfasst.
Mach was draus...ich wünsche Dir viel Glück.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
Garsvik
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Garsvik »

muschelschubser hat geschrieben:Moin Queenviktoria,
es bleibt natürlich Dir überlassen nicht bis zum November zu warten und auf Grund Deiner, unnötigen, Ungeduld damit dann möglicherweise Dein gazes Projekt "Nautikstudium" zu gefährden.

Als letzten Beitrag meinerseits zu dem Thema "Seediensttauglichkeit für Queenviktoria" zitiere ich mich nochmal selbst:
muschelschubser hat geschrieben:[
Es sollte sich ggf. die Möglichkeit ergeben, dass er zunächst (nach privatärztlicher Honorarabrechnung) Deine Sehfähigkeit überprüft. Wenn diese nicht ausreichend sein sollte, könntest Du dann von einer Tauglichkeitsuntersuchung absehen. Somit wärest Du dann nicht als "untauglich" oder "mit Einschränkungen tauglich" im Intranet der BG erfasst.
Mach was draus...ich wünsche Dir viel Glück.
Da kann ich nur zustimmen
- Wenn man auf ein Ziel hinarbeitet, sollte man vorher wissen, ob man es auch erreichen kann.
- Dann sollte es einem auch einen Hunderter wert sein, dies zu erfahren.

Garsvik
Wellenbrecher
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

queenvictoria hat geschrieben:Es würde mir wirklich sehr weiterhelfen, wenn ihr mir auf meine Fragen rechtzeitig antworten könntet. Morgen habe ich meine Untersuchung!
Sorry, aber
1. wir sind hier ein Forum und keine Service-Hotline! Viele Menschen arbeiten tagsüber...

2. Mach doch jetzt einfach mal deine untersuchung, wie es dir alle anderen Forumsmitglieder auf den letzten knapp 4 Seiten nahegelegt haben.

und last but not least; bis du mit dem Kram anfängst vergehen ja wohl sowieso noch Jahre, also Geduld, Geduld und nicht gleich beim ersten Gedanken an Seefahrt kollabieren.

Sorry, das musste nun einfach mal sein, habe das Gefühl wir treten hier bisschen auf der Stelle mit diesen Untersuchungen....
Es folgen freundliche Grüße
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Auf jedem Schiff, ob's dampft, ob's segelt, gibt's einen, der die Sache regelt.
(Henning Staar)
muschelschubser
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

So, Queenviktoria, ein allerletztes Mal (auch wenn ich nicht so gerne dagegen verstoße was ich mir fest vorgenommen habe ;) )

Aber bevor ich zum eigentlichen Thema komme gibt es noch einige "Ohrfeigen" für Dich.

Du hast am 21.07. , keine 20 Minuten nach Deinem Eröffnungsposting, zum ersten Mal den Hinweis bekommen, dass Du zwingend eine Seediensttauglichkeit benötigst.
Am 27.07. hast Du geschrieben, dass Du bereits im Besitz einer selbigen bist.

Am 13.08. fällt Dir ein, dass Du morgen einen Termin für eine ERSTUNTERSUCHUNG bzgl. Seediensttauglichkeit hast. Seit dem haben die User Dieses Forums nicht weniger als 4 Seiten vollgeschrieben und versucht Dir die Seediensttauglichkeitsuntersuchung, bis ins Detail, zu erklären.

Es spricht ganz massiv für die Qualität dieses Forums (und für die Geduld der User), was Dir hier in diesem Fred an Informationen zur Verfügung gestellt wurde. Viele dieser Informationen hättest Du Dir auch leicht selbst erarbeiten können.

Ich selbst habe Dich zwischenzeitlich für einen "Forentroll" gehalten...inzwischen bin ich mir sicher, dass Du ein teils überengagierter und vor allem "suchfauler" Teenager bist.

Deine Aufregung vor der morgigen Erstuntersuchung kann ich gut nachvollziehen, nur deshalb schreibe ich hier jetzt noch was zum Thema.

Bemühe mal die Suchmaschine wer scheinbar der Arbeitgeber des Docs ist zu dem Du morgen gehen willst. Auch schon die Adresse liefert Dir wertvolle Hinweise.
Ich habe selbiges eben getan.
Das Ergebnis wirft ein völlig neues Bild auf die Sache.
Somit fällt dann auch jegliche Chance auf eine "Vorabuntersuchung" nach privatärztlicher Abrechnung weg.
D.h.: Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, kannst Du m.E. morgen nur mit "durchgefallen" oder einer eingeschränkten Tauglichkeit nach Hause kommen.

Sag den Termin für morgen ab !
Warte bis November (oder wann auch immer dann nach den neuen Kriterien untersucht wird) und lass Deine Erstuntersuchung dann durchführen.


Ich wünsche Dir wirklich, dass es mit Deinem Traumberuf "Nautik" klappt.
Wenn Du es schaffst: Erinnere Dich jederzeit daran, mit welcher "Eselsgeduld" Dir hier geholfen wurde und stelle Dein dann erwobenes Wissen, der Forengemeinschaft zur Verfügung
Beste Grüße
vom Muschelschubser
Garsvik
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Garsvik »

queenvictoria hat geschrieben:Ja, Recht hast Du!!!

Nur haette och schon ganz gerne mal gewusst, was es mit der privatärztlichen Honorarabrechnung auf sich hat.
Danach koennen wir von mir aus diesen Thread hier löschen.

MfG

Scheinbar habe ich mich nicht verständlich genug ausdrücken können, um einem Jugendlichen klar zu machen, was gemeint ist.

Wenn du im Bekanntenkreis einen netten Menschen hast, der dir den Sinn der Ausführungen nochmals verklart - also die hier gemachten Texte erklärt - , das wäre vermutlich hilfreich.

Garsvik
Wellenbrecher
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

Um das hier alles nochmal ins rechte Licht zu rücken:
Keiner hier will dir was böses, sonst hättest du definitiv nicht so viele gedulsige Antworten auf deine Fragen bekommen.
Doch gerade in der Seefahrt beweist man sich durch Selbständigkeit. Es ist nicht einfach Infos über alle Bereiche von Gesundheit über Basic-Safety bis hin zu den verschiedenen FHs zu finden, deshalb Geduld!

Wie ich ja einige Seiten zuvor geschrieben habe bin bzw. war ich in der selben Position wie du, ich habe mich knapp zwei Jahre lang immer nach Feierabend an den Rechner gesetzt, mich über Vorschriften, Vorgehensweisen, Reedereien, Charterer und das ganze globale Handelsnetzwerk informiert und habe mich anschließend hier angemeldet um mitreden zu können und nicht um alles erklärt bekommen zu müssen.
Inzwischen bin ich an einer FH, fahre für meine Wunsch-Reederei und alles läuft. Vielleicht auch deswegen, weil ich alles nicht überstürzt angegangen bin.

Kurzum: Für jede deiner Fragen gibts eine Antwort im Netz, evtl auch schon in diesem Forum in diesem oder anderen Threats.

Wie muschelschubser schon geschrieben hat, sag den Termin ab und mach deine Seediensttauglichkeitsuntersuchung dann wenn du sie wirklich brauchst, und das ist dann wo du die Bescheinigung als Anhang in die Bewerbungen packen musst. Vergiss nicht, der Schein verfällt auch immer wieder....

In diesem Sinne, viel Erfolg und ich würde sagen, mach in ruhe und konzentriert die Schule fertig und dann kannst du ein Jahr vor Beginn dich noch mal intensiv damit befassen....
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

queenvictoria hat geschrieben:Mir brennt noch eine wichtige Frage auf der Zunge und zwar folgende: Gibt es das Seefahrtsbuch überhaupt noch oder wurde es jetzt durch eine elektronische Karte ersetzt oder gibt es gar keinen Ersatz??
Laut der Dame vom Seefahrtsamt HH (Telefonat vor ca. einem Monat) wurde es ersatzlos gestrichen.
Ich gehe nun auch ohne an Bord.
Künftige Regelungen sind von Reederei zu Reederei verschieden.
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

Dazu kann ich nichts sagen, kann nur das wiedergeben, das mit die Behörden gesagt haben.

In diesem Fall musst du Maik Richter entweder noch mal fragen, oder (wozu ich eher raten würde) du wartest bis du an Bord gehst, bis dahin sind schon wieder ein Haufen neuer Ideen der Behörden umgesetzt worden oder auch nicht.

Ein Seefahrtsbuch (oder evtl. dessen Ersatz, sollte es den geben), kann im übrigen auch relativ kurzfristig vor dem an Bord gehen besorgt werden und muss nicht schon Monate vorher im Schrank verstauben und evtl vor dem ersten Einsatz schon wieder reformiert werden...
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Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

queenvictoria hat geschrieben:Ok. Kennst du Herrn Richter persönlich?
Naja persönlich ist bisschen zuviel gesagt, ich habe in den letzten 15 Monaten 86 Bewerbungen geschrieben, demnach trifft man sich auch mit den ein oder anderen Personalern der Reedereien.
Aber darüber hinaus kenne ich ihn nicht.
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