NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Antworten
Garsvik
Mitglied
Beiträge: 738
Registriert: Fr 19. Nov 2010, 14:00

Re: (STCW 95) Lt. Gesetz ganz anders?

Beitrag von Garsvik »

> http://www.gesetze-im-internet.de/seedt ... 10970.html

1.Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen. Eine Übersichtigkeit darf weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen.Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen....
5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen.

Die kuriose Nummerierung 1. bzw 5) lässt auch einen Irrtum meinerseits zu, aber Brillenträger müssen die geforderte Sehfähigkeit nur mit Brille erreichen? Und natürlich eine Ersatzbrille mitführen.

Garsvik
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: (STCW 95) Lt. Gesetz ganz anders?

Beitrag von muschelschubser »

Also ;) , da es sich ja beim TE ( seinen anderslauteneden Aussagen v. 27.07.13 zum Trotz ) scheinbar um eine Erstuntersuchung handelt, liest sich die Verordnung von 1970 wie folgt:
Ich habe das, zum bessern Verständnis mal "auseinandergepflückt"

Gilt für die Erstuntersuchung, für Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes
1.Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen. Eine Übersichtigkeit darf weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen.

Gilt für Nachuntersuchungen, d.h. es liegt bereits ein Seediensttauglichkeitszeugnis, für Kapitäne und Besatzungsmitgleider des Decksdienstes vor
Bei Nachuntersuchungen[/b] muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen....

Gilt sowohl für Erstuntersuchungen als auch für Nachuntersuchungen, wobei zu bedenken ist, dass bei der Erstuntersuchung keine Seediensttauglichkeit für Deck- & Maschine ausgestellt wird wenn nicht die Anforderungen nach 1., Satz 1 & 2 erfüllt werden ( es gibt dann lediglich eine Tauglichkeit ausschließlich für den Maschinendienst oder den sonstigen Dienst)
5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

queenvictoria hat geschrieben: Habe eben nochmal mit der BG Verkehr telefoniert. Zwischen Ende Oktober und Anfang November soll die neue Reform rauskommen. Sie besagt unter Anderem, dass man bei der Untersuchung nur noch eine Sehstärke von 0,1 braucht und Brillen gestattet sind.
MfG
Na das sind ja gute Neuigkeiten und es entspricht scheinbar dem was in einigen unserer Nachbarländer schon seit Jahren "Stand der Dinge" ist
(0,1 pro Auge ohne Brille/Kontaktlinsen und mind. 0,5 pro Auge mit Brille/Kontaktlinsen)

Wenn das so stimmt was Du an Info von der BG-Verkehr bekommen hast, steht Deiner Karriere zur See dann ja nichts mehr im Weg.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: (STCW 95) Lt. Gesetz ganz anders?

Beitrag von muschelschubser »

queenvictoria hat geschrieben:
muschelschubser hat geschrieben:Gilt sowohl für Erstuntersuchungen als auch für Nachuntersuchungen, wobei zu bedenken ist, dass bei der Erstuntersuchung keine Seediensttauglichkeit für Deck- & Maschine ausgestellt wird wenn nicht die Anforderungen nach 1., Satz 1 & 2 erfüllt werden ( es gibt dann lediglich eine Tauglichkeit ausschließlich für den Maschinendienst oder den sonstigen Dienst)
5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen.
Moin Muschelschubser,

genau diesen Absatz verstehe ich leider nicht. Wenn ich am Freitag zur Untersuchung gehe und den Sehtest nicht bestehe, dann werde ich doch als Nicht-seediensttauglich erklärt, oder? Dann kann ich also ein Praktikum oder ein Praxissemester an Bord eines Seeschiffes vergessen?

In deinem letzten Absatz steht allerdings, dass wenn ich den Sehtest nur mit Brille bestehe trotzdem als tauglich erklärt werde?

Kannst du mir den Zusammenhang noch einmal genauer erklären?
MfG
Versuch der Erklärung per "Langtext", versuche mal nur das blaue zu lesen, dann erklärt sich das unter 5.) von alleine:

"(2) Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes müssen die notwendige
Sehschärfe und Farbtüchtigkeit nach Maßgabe der Nummern 1 und 2 besitzen.

Es darf keine
Nachtblindheit vorliegen. Das Gesichtsfeld darf nur unerheblich eingeschränkt sein.
1.
Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen.

Eine Übersichtigkeit darf
weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen.

Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf
dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe
beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem
schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen.
2.
Farbtüchtigkeit ist gegeben, wenn die Farbtafeln zweier anerkannter Systeme (z.B.
Farbtafeln nach Stilling/Velhagen, Ishihara oder Boström) richtig und schnell
erkannt werden. In Zweifelsfällen muß eine augenfachärztliche Untersuchung mit
Farbtafeln und dem Anomaloskop eine normale Trichromasie mit einem Anomalquotienten
zwischen 0,7 und 1,4 ergeben.
Schiffsleute, die bei einer Nachuntersuchung den Anforderungen der Nummern 1 und 2
nicht mehr genügen, jedoch die in Absatz 3 vorgeschriebene Sehschärfe besitzen, sind
weiterhin für den Decksdienst tauglich, mit der Einschränkung, daß sie nicht als
Rudergänger oder auf dem Ausguck verwendet werden dürfen.
(3) Besatzungsmitglieder anderer Dienstzweige müssen mit Brille über eine Sehschärfe
auf dem einen Auge von 0,5 und auf dem anderen von 0,3 und ohne Korrektionsglas über
ausreichendes Orientierungsvermögen auf jedem Auge verfügen. Bleibt die Sehschärfe des
schwächeren Auges bei ausreichendem Orientierungsvermögen unter 0,3 und läßt sie sich
durch eine Brille nicht bessern, so muß das andere Auge eine Sehschärfe von 0,7 ohne
Korrektionsglas besitzen.
(4) Kapitäne oder Besatzungsmitglieder, deren Sehvermögen oder Farbtüchtigkeit vor
dem Inkrafttreten dieser Verordnung untersucht und als ausreichend befunden wurde,
aber nicht mehr den Anforderungen dieser Verordnung entspricht, sind weiterhin
seediensttauglich, wenn ihr Sehvermögen und ihre Farbtüchtigkeit noch den Anforderungen
der ersten Untersuchung entspricht.
(5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem
Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen
und eine Ersatzbrille mitzuführen"



Beispiele zur Erläuterung:
Du gehst zur Erstuntersuchung, Deine Augen entsprechen noch 1. & 2.) => Du bekommst ein Seediensttauglichkeitszeugnis für Deck und Maschine.

Dann gehst Du zwei Jahre später zur Nachuntersuchung und Deine Augen entsprechen nun nicht mehr den Anforderungen gem 1. Satz 1 und Satz 2. Jetz kommt 1.) Satz 3
(Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf
dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe
beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem
schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen.)

zum tragen => Du bekommst Dein, bereits vorliegendes, Seediensstauglichkeitszeugnis für Deck und Maschine "verlängert", jedoch mit dem Stempel ins Zeugnis, dass Du die Brille während des Dienstes ständig targen musst und eine Ersatzbrille dabeihaben musst.

Grundsatz: Nach der Seediensttauglichkeitsverordnung von 1970 sind die Anforderungen an die Augen, bei der Erstuntersuchung deutlich höher als bei den Nachuntersuchungen.


Wenn Du am Freitag zur Erstuntersuchung gehst und noch die Verordnung von 1970 angewendet wird, bekommst Du mit Deiner Sehfähigkeit keine Seediensstauglichkeit für Deck und Maschine.
Diese, uneingeschränkte Tauglichkeit benötigst Du für Dein PS.

Du könntest sicherlich die Tauglichkeit nur für Maschine bzw. den sonstigen Dienst bescheinigt bekommen, das bringt Dich aber nicht nach vorne.

Reicht Dir das denn von der Fristigkeit her nicht wenn Du im November zur Untersuchung gehst? So wie ich das erinnere ist doch der Bewerbungsschluß für das Ferienfahrerprogramm ohnehin erst Ende März.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

"Warum gibt es denn eine eingeschränkte Tauglichkeit für den Decks-, bzw. Maschinendienst, wenn einem das nichts bringt und man diese für seine Zeit an Bord nicht gebrauchen kann? Oder kann man mit dem Papier doch etwas nützliches anfangen?":
es gibt 4 Tauglichkeitsstufen

1. Decksdienst: Benötigst Du für Dein PS Nautik. Hat die höchsten Anforderungen an die Sehfähigkeit

2. Maschinendienst: Benötigst Du z.B für ein PS für ein Studium mit dem Ziel "Schiffsingenieur/Chief" oder auch wenn Du als Ing./ Oiler etc. zur See fährst. Hat, speziell bei den Nachuntersuchungen, einige "Haken und Ösen" bzgl des Hörvermögens

3. Küchendienst und Bedienung: Ist selbsterklärend wofür das benötigt wird

4. übriger Schiffsdienst: Alles was nicht unter 1./2./3. fällt und an Bord tätig ist

Für ein Schiffsmechanikerausbildung benötigst Du 1. und 2.



"Glaubt ihr, du denn, wenn ich mit dem Arzt spreche, dass er schon nach den neuen Regelungen bei der Untersuchung vorgehen kann, das Zeugnis dann aber erst ab dem Zeitpunkt gültig ist, ab dem die neuen Regelungen in Kraft treten?"
Ich halte das für unmöglich. Die neue Verordnung ist noch nirgends veröffentlicht. Ich bin mir nicht mal sicher, ob sie überhaupt schon endgültig "verabschiedet" ist.
Das einzige was zu diesem Thema durchs WWW geistert ist eine Powerpoint-Präsentation vom medizinischen Leiter der BG.
Darin sind allerdings zum Thema Sehvermögen keine konkreten Zahlen genannt worden.
Es hat wohl zu diesem Thema, im Frühsommer auch schon eine "Schulung" für die ermächtigten Ärzte gegeben. Dort sind wohl aber noch ganz andere Anforderungen an das Sehvermögen genannt worden als Du es heute telefonisch in Erfahrung gebracht hast.

btw. So wie sich mir das darstellt ist das wieder eine typisch deutsche Vorgehensweise: Die Regierung verabschiedet, holterdiepolter ein Gesetz (Seearbeitsgesetz) und die Behörden/administrativen Organe sind nun hektisch damit beschäftigt Lösungen zu finden wie denn die praktische Umsetzung des Gesetzestextes nun erfolgen soll
Beste Grüße
vom Muschelschubser
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

Also Queenviktoria,
wenn ich das richtig erinnere, besuchst Du jetzt entweder die 10. Klasse oder schon bald die S2 der gymnasialen Oberstufe. Somit hast Du ja schon einige Jahre des handlungsorientierten Unterrichts erlebt. Dir müsste also längst klar sein, dass selbsterarbeitetes Wissen viel wertvoller ist als eine Wissensvermittlung "per Trichter" ;)

Jetzt fragst einen alten Mann nach dem Link zur Präsentation und wie ein Seediensttauglichkeitszeugnis aussieht???

Aber ein wenig "Hilfe zur Selbsthilfe" gebe ich Dir noch:

Suchmaschine bemühen:
- Präsentation, BG-Verkehr, Seearbeitsgesetz, MLC

- Seediensttauglichkeitsverordnung.... wenn Du Dir die Mühe machst sie ganz bis zum Schluss zu lesen, findest Du dort Antwort auf Deine erste Frage


Nichts für ungut, ich denke wenn Du Nautik studieren willst, solltest Du auch willens und in der Lage sein Dir sowas selbst zu "erarbeiten"
Beste Grüße
vom Muschelschubser
Garsvik
Mitglied
Beiträge: 738
Registriert: Fr 19. Nov 2010, 14:00

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Garsvik »

(Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Anforderungen an das Sehvermögen (außer vielleicht durch EU-Verordnungen) in Zukunft weniger werden. (Aber möglich ist alles. Computerspiele werden ja auch immer einfacher - passend zur Bevölkerung?))

Nun ist die Welt nicht annähernd so digital wie ein Computerforum. Was ich auch schon an einigen Antworten hier herausgelesen zu haben meine - wenns auch vorsichtig ausgedrückt wurde.

Mein Vorschlag:
- Wichtig: Du bezahlst die ca. 100 Euro teure Untersuchung
- Wichtig: Du sagst dem Arzt, daß du gern wissen möchtest, ob du tauglich bist für deinen sehnlichen Berufswunsch
- Wichtig: Auch wenn du auf evtl. vorhandene Kostenfreiheit hingewiesen wird, möchtest du eine Probeuntersuchung freiwillig bezahlen
Der Arzt wird das positiv vermerken
- Wenn du taub und blind bist, gibts dann keine Tauglichkeitsbescheinigung.
- In Grenzfällen hast du dann bestmögliche Karten (es gibt immer einen Ermessensspielraum)

Garsvik
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

queenvictoria hat geschrieben:Mir will das einfach nicht in den Kopf. Im Absatz 5 von §4 der Seediensttauglichkeitsverordnung steht folgendes: " Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen
und eine Ersatzbrille mitzuführen."

Gilt das nur für die Nachuntersuchung oder auch für meine Erstuntersuchung?? Wenn es für meine Erstuntersuchung gilt, wäre alles perfekt! Mit Brille sehe ich mehr als 100% hat mir der Optiker heute gesagt.
Für die Erstuntersuchung (Tauglichkeit für Deck) gilt:
"(2) Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes müssen die notwendige
Sehschärfe und Farbtüchtigkeit nach Maßgabe der Nummern 1 und 2 besitzen. Es darf keine
Nachtblindheit vorliegen. Das Gesichtsfeld darf nur unerheblich eingeschränkt sein.
1.
Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen."


Somit kommt §4, Abs. 5. in diesem Fall gar nicht erst zum Tragen, denn die Sehschärfe wird ohne Korrektionsglas gefordert
Beste Grüße
vom Muschelschubser
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

Garsvik hat geschrieben:(Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Anforderungen an das Sehvermögen (außer vielleicht durch EU-Verordnungen) in Zukunft weniger werden.
Garsvik
Es ist tatsächlich so, dass die deutschen Anforderungen an das Sehvermögen nach unten korrigiert werden.
Grund hierfür ist keine EU-Verordnung sondern das MLC (Maritime Labour Convention).
Beim MLC handelt es sich um ein Internationales Übereinkommen welches weltweite Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord festlegt/regelt.

Das MLC ist inzwischen von mehr als 30 Mitgliedsstaaten ratifiziert worden (von Deutschland übrigens noch nicht, faktisch ist aber mit dem Seearbeitsgesetz das MLC schon in nationales Recht umgesetzt worden). Die bisherigen Unterzeichnerstaaten verfügen über mehr als 33% der Welthandelstonnage. Somit tritt das MLC 2013 in Kraft. Durch eine Nichtbegünstigungsklausel ist das MLC dann geltendes Internationales Recht.

Vor diesen Hintergründen war die Deutsche Seediensttauglichkeitsverordnung nicht mehr verwendbar.
Irgendwie war es ja auch ein wenig paradox, dass du in Internationalen Gewässern z.B. einen Niederländer, Briten oder Dänen begegnest, der das gleiche Patent wie Du selbst besitzt, dieses aber mit deutlich niedrigeren Anforderungen an das Sehvermögen erworben hat.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
WeißerHai
Mitglied
Beiträge: 80
Registriert: Mo 22. Jul 2013, 09:25

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von WeißerHai »

Das wird dir einzig und alleine der Arzt konkret sagen können. Eine seriöse, verbindliche Auskunft kann hier von niemandem getroffen werden.

Es sei nur so viel gesagt:
Beim Sehtest werden entweder Buchstabenreihen oder Kreise mit verschiedenen Öffnungen abgefragt. So exakt wie beim Optiker oder Augenarzt wird deine Sehstärke nicht gemessen. Zudem wird man nach Zahlen und Buchstaben fragen, die in einem bunten Punktesumpf versteckt sind.
Und meist ist man recht lange alleine im Untersuchungszimmer, bevor der Arzt kommt. Mehr Tips würden in die Grauzone führen...
Antworten