Moin, Günni!
Ich glaube, dass es keine großen Geheimnisse um die "Mercator II-Baustelle" gibt und es sieht so aus, als hätte dort auch alles seine richtige Bewandnis.
Nach der Bremer Landesbauordnung ist folgendes zu beachten:
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§ 14 Baustelle
(1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, in Stand gehalten, geändert oder abgebrochen werden können und Gefahren nicht entstehen.
(2) Bei Bauarbeiten, durch die unbeteiligte Personen gefährdet werden können, ist die Gefahrenzone abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen. Soweit erforderlich, sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen, mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen und zu beleuchten; der Bauzaun muss eine Höhe von mindestens 1,80 m haben.
(3) Während der Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben hat der Bauherr an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften des Bauherrn, des Entwurfsverfassers, des Bauleiters und der Bauunternehmer enthalten muss, von der öffentlichen Verkehrsfläche aus lesbar anzubringen. Bei Bauvorhaben geringfügigen Umfangs kann auf die Anbringung von Schildern nach Satz 1 verzichtet werden.
(...)
§ 16 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Einflüsse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
(...)
§ 19 Verkehrssicherheit, Umwehrungen und Bauteile in öffentlichen Verkehrsflächen
(1) Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden überbauten Flächen von Baugrundstücken müssen verkehrssicher sein.
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Zuständig ist der grüne Bau- und Umweltsenator Loske:
http://www.bauumwelt.bremen.de/de/detai ... .c.1602.de
Dort könnte man ja ggf. mal anfragen, z.B. auch wohin das "entkernte Material" aus dem Schiff verbracht worden ist...
Hope this may assist.
mfg Peter Hartung