Meine Faehre nach Norderney
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FrankAusEmden
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Re: Meine Faehre nach Norderney
Ich war heute in Norddeich, also fahren tut sie noch. Allerdings befindet sich sich die Anlegestelle nun mal sehr weit abseits. Auch wird man auf dem Weg zum Hafen mit einem großen Plakat mit der Aufschrift „Das Original“ und großen Pfeilen direkt zur Frisia gelotst.
Die etwas unflexibel Buchung wurde hier schon angesprochen. Es wäre sehr schade wenn das Unternehmen aufgeben muss, zumal die eigenwillige Autofähre gezielt für diesen Einsatz konstruiert wurde. Dürfte den Einsatz auf anderen Routen erschweren.
Die etwas unflexibel Buchung wurde hier schon angesprochen. Es wäre sehr schade wenn das Unternehmen aufgeben muss, zumal die eigenwillige Autofähre gezielt für diesen Einsatz konstruiert wurde. Dürfte den Einsatz auf anderen Routen erschweren.
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PeterPan
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Re: Meine Faehre nach Norderney
Ich glaube, die Fähre ist aufgrund der Konstruktion auch zu anderen ostfriesischen Inseln einsetzbar.
Fast alle werden ja mit Frachtern mit Bugrampe versorgt, wo auch diese Fähre anlegen könnte.
Fast alle werden ja mit Frachtern mit Bugrampe versorgt, wo auch diese Fähre anlegen könnte.
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Michael H.
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Wie ist das rechtlich mit bezahlten Tickets.....?
Moin ins Forum,
hat jemand juristische Kenntnisse:
- wie sieht das aus, wenn weiter (ahnungslos) gebucht wird und dann vom morgen auf übermorgen plötzlich Schluss ist,
- die Kohle dürfte dann weg sein, oder?
Grüße aus OL.
hat jemand juristische Kenntnisse:
- wie sieht das aus, wenn weiter (ahnungslos) gebucht wird und dann vom morgen auf übermorgen plötzlich Schluss ist,
- die Kohle dürfte dann weg sein, oder?
Grüße aus OL.
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Norbert Möller
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Re: Wie ist das rechtlich mit bezahlten Tickets.....?
Wenn ich aktuell buchen würde/müsste, dann nur so, dass ich das Geld bei kurzfristiger Einstellung des Betriebs (durch den Insolvenzverwalter) ohne Probleme zurückholen kann (KK, SEPA).Michael H. hat geschrieben: ↑Mo 9. Mär 2026, 17:44 Moin ins Forum,
hat jemand juristische Kenntnisse:
- wie sieht das aus, wenn weiter (ahnungslos) gebucht wird und dann vom morgen auf übermorgen plötzlich Schluss ist,
- die Kohle dürfte dann weg sein, oder?
Grüße aus OL.
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Michael H.
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Re: Meine Faehre nach Norderney
Nicht dass ich auf die Idee kommen würde, mit dieser Schute zu fahren, aber zurückholen von da wo nichts mehr ist?
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Norbert Möller
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Re: Meine Faehre nach Norderney
Wir waren im Szenario: Buchen bei einem Weiterbetrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Da Du ja nicht fahren willst, ist die Beantwortung Deiner Frage dann auch nicht zwingend erforderlich
Rechtsberatung Insolvenzrecht machen wir nicht
Da Du ja nicht fahren willst, ist die Beantwortung Deiner Frage dann auch nicht zwingend erforderlich
Rechtsberatung Insolvenzrecht machen wir nicht
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Tim S.
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Re: Meine Faehre nach Norderney
Die Fährverbindung zwischen Norddeich und Norderney bleibt trotz eines laufenden Insolvenzverfahrens vorerst bestehen. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Betrieb der Reederei „Meine Fähre GmbH“ weiterhin planmäßig durchgeführt.
https://ms-aktuell.de/welt/nach-insolve ... norddeich/
https://ms-aktuell.de/welt/nach-insolve ... norddeich/
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FrankAusEmden
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Re: Meine Faehre nach Norderney
Wobei ich die Fähre auch nicht abwertend als Schute bezeichnen würde. Ich bin mitgefahren und fand das Schiff bei leichtem Seegang sehr angenehm. Dazu das moderne Ambiente, also ich hatte durchaus vor, diese Fähre den alteingesessenen vorzuziehen
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dete5
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Re: Wie ist das rechtlich mit bezahlten Tickets.....?
Es kommt immer drauf an, wann Du gebucht hast:
- vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens==> der insolvenzverwalter kann entscheiden, ob er den Vertrag noch leistet (Dich überfahren lässt), oder keine Masse da ist, um Dein Begehren zu befriedigen; dann kriegst Du irgendwann die “Quote” ausbezahlt. Oder der Insolvenzverwalter sieht, dass ein wirtschaftlicher Betrieb noch möglich ist und bietet Dir Vertragserfüllung an (fährt Dich rüber)
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gebucht: dann ist es eigentlich ein “sure thing”, da der Insolvenzverwalter persönlich dafür haftet und sich daher vorher Gedanken darüber gemacht hat, ob in dem Betrieb wirtschaftlich noch was sinnvolles und ertragreiches möglich ist und du daher überhaupt noch buchen kannst.
Das ist jetzt in pragmatischer Kurzform
- vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens==> der insolvenzverwalter kann entscheiden, ob er den Vertrag noch leistet (Dich überfahren lässt), oder keine Masse da ist, um Dein Begehren zu befriedigen; dann kriegst Du irgendwann die “Quote” ausbezahlt. Oder der Insolvenzverwalter sieht, dass ein wirtschaftlicher Betrieb noch möglich ist und bietet Dir Vertragserfüllung an (fährt Dich rüber)
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gebucht: dann ist es eigentlich ein “sure thing”, da der Insolvenzverwalter persönlich dafür haftet und sich daher vorher Gedanken darüber gemacht hat, ob in dem Betrieb wirtschaftlich noch was sinnvolles und ertragreiches möglich ist und du daher überhaupt noch buchen kannst.
Das ist jetzt in pragmatischer Kurzform
Michael H. hat geschrieben: ↑Mo 9. Mär 2026, 17:44 Moin ins Forum,
hat jemand juristische Kenntnisse:
- wie sieht das aus, wenn weiter (ahnungslos) gebucht wird und dann vom morgen auf übermorgen plötzlich Schluss ist,
- die Kohle dürfte dann weg sein, oder?
Grüße aus OL.
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Michael H.
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