NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Antworten
CGB5000
Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: Fr 5. Apr 2013, 15:53

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von CGB5000 »

Wie wärs denn z.B. mit SAL Heavy Lift? Kein profanes Kisten zählen und Kühlboxen ablesen, immer besondere Ladung.

http://sal-heavylift.com/eng/career/on-board/
Garsvik
Mitglied
Beiträge: 738
Registriert: Fr 19. Nov 2010, 14:00

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Garsvik »

Das Sehvermögen hat keinen direkten Zusammenhang mit der Dioptrienzahl. Eine Ersatzbrille muß stets mitgeführt werden.

Garsvik
Benutzeravatar
O. Hansen
Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: Fr 11. Jan 2008, 20:23
Wohnort: Hamburg

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von O. Hansen »

Wenn du mit Brille über 70% Sehfähigkeit bist, ist alles i.O.
Das "Mitführen einer Ersatzbrille" erklärt sich doch von selbst oder? :ugeek: :geek:
Grüße von der Elbe...
Oliver
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

queenvictoria hat geschrieben: Ein Seediensttauglichkeitszeugnis habe ich bereits ausgestellt bekommen. War für mich, weil ich noch nicht volljährig bin, sogar kostenlos. :D
Hmmmm Queenviktoria, jetzt verstehe ich das gerade nicht mehr, warum Du am 16.08.2013 erneut zur Seediensttauglichkeituntersuchung musst !
Dennoch würde ich mich sehr freuen wenn Du mir das mal erklären könntest.

M.E. dürfte es mit -1,25 ganz schwierig werden die, nach der alten Seediensttauglichkeit für eine Erstuntersuchung geforderten, 0,7 auf jedem Auge zu erreichen.

Die ganze Thematik Seediensstauglichkeitsanforderungen ist, ganz aktuell, gerade massiv im Umbruch (wegen MLC/Seearbeitsgesetz).
So wie es mir berichtet wurde, soll zukünftig mehr im Ermessensspielraum des untersuchenden Arztes liegen und nicht mehr so starr vorgegeben sein.
Ob die Seediensttauglichkeitsverordnung von 1970 (aus dieser hast Du die geforderten Werte von 0,7) überhaupt noch in Kraft ist vermag ich nicht zu sagen. Zumindest ist im WWW noch nichts über eine neue Verordnung zu finden.

Ich an Deiner Stelle würde den Termin am Freitag wahrnehmen und mit dem untersuchenden Doc von beginn an Klartext reden. Es sollte sich ggf. die Möglichkeit ergeben, dass er zunächst (nach privatärztlicher Honorarabrechnung) Deine Sehfähigkeit überprüft. Wenn diese nicht ausreichend sein sollte, könntest Du dann von einer Tauglichkeitsuntersuchung absehen. Somit wärest Du dann nicht als "untauglich" oder "mit Einschränkungen tauglich" im Intranet der BG erfasst.

Wenn Dein Sehvermögen eingeschränkt ist, bekommst Du (vorausgesetzt Du bekommst eine Tauglichkeit, z.B. für den Maschinen- oder sonstigen Dienst) einen roten Stempel in Dein Tauglichkeitszeugnis, dass Du eine Ersatzbrille mit Dir führen musst.

Ob Du mit Deinen -1,25 die 0,7 erreichst kann Dir vorab auch der Augenarzt Deines Vertrauens sagen.


Ich drück Dir die Daumen für Freitag.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

O. Hansen hat geschrieben:Wenn du mit Brille über 70% Sehfähigkeit bist, ist alles i.O.
Sorry, das ist nicht korrekt.
"Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen"

O.g. gilt für Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes
Beste Grüße
vom Muschelschubser
Benutzeravatar
O. Hansen
Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: Fr 11. Jan 2008, 20:23
Wohnort: Hamburg

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von O. Hansen »

muschelschubser hat geschrieben:
O. Hansen hat geschrieben:Wenn du mit Brille über 70% Sehfähigkeit bist, ist alles i.O.
Sorry, das ist nicht korrekt.
"Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen"

O.g. gilt für Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes
So?
Dann war ich falsch informiert. Danke für den Hinweis!
Grüße von der Elbe...
Oliver
muschelschubser
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 11:12

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von muschelschubser »

Na ja, so steht es in der Seediensttauglichkeitsverordnung von 1970, die Werte werden bei der Erstuntersuchung gefordert.
Ob die jetzigen Untersuchungen schon auf Grund einer möglichen neuen Verordnung durchgeführt werden vermag ich nicht zu sagen.

Wie oben schon geschrieben: Ganz aktuell ist alles im Umbruch und es ist nichts "greifbares" zum jetzigen Status zu finden.
Beste Grüße
vom Muschelschubser
Garsvik
Mitglied
Beiträge: 738
Registriert: Fr 19. Nov 2010, 14:00

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Garsvik »

queenvictoria hat geschrieben:Ok. Was meinst du damit, dass ich eine Ersatzbrille mitführen muss?
Ich habe in sämtlichen Führerscheinen stehen, daß ich eine Ersatzbrille mitführen muß. Das wurde aber niemals kontrolliert und ich habe auch stets nur eine Brille.

Zu ärztlichen Prüfungen und Bescheinigungen:
- als ich 18 war, durfte ich mit gut 5 Dioptrien Segel- und Motorflugzeuge allein fliegen (ein Auge 100%, eins 80%). Das hab ich der Bundeswehr nicht erzählt.
- bei der Musterung wurden 70% Sehfähigkeit bestätigt - dagegen hab ich Widerspruch eingelegt
- bei der 2. Tauglichkeitsuntersuchung hatte ich mit optimaler Brille unter 50% Sehfähigkeit und war untauglich, unterlag nicht mehr der Wehrüberwachung.
- Die Segelscheine des DSV und die amtlichen Sportbootführerscheine hab ich danach gemacht - natürlich mit ärztlicher Bescheinigung.
- Natürlich auch den PKW Führerschein.

Bei allen ärztlichen Untersuchungen habe ich sofort und bar bezahlt - was den Arzt freut. Und Wartezeiten vermeidet.

Garsvik
Wellenbrecher
Mitglied
Beiträge: 123
Registriert: Sa 18. Mai 2013, 00:00

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

queenvictoria hat geschrieben:
Das konnte man mir aber bei der Deutschen Flagge leider nicht bestätigen.



MfG
Was hat das mit der deutschen Flagge zutun??

Die Seediensttauglichkeit brauchst du immer, egal ob unter deutscher oder Antigua, oder weiß der Geier....
Da du in Deutschland lebst, wird dies (im weiteren Sinne) von der BG-See gemacht, und zwar von deren Betriebsärzten, bzw. Vertragsärzten...

Sag mir einer was anderes, aber zum Thema Arzt ist Flagge relativ egal....
Es folgen freundliche Grüße
_______________________________________
Auf jedem Schiff, ob's dampft, ob's segelt, gibt's einen, der die Sache regelt.
(Henning Staar)
Wellenbrecher
Mitglied
Beiträge: 123
Registriert: Sa 18. Mai 2013, 00:00

Re: NAUTISCHES BEFÄHIGUNGSZEUGNIS (STCW 95)

Beitrag von Wellenbrecher »

queenvictoria hat geschrieben:Das meinte ich: http://www.deutsche-flagge.de/de/medizi ... uglichkeit
Achso, sorry, mis(t)verstanden :D
Es folgen freundliche Grüße
_______________________________________
Auf jedem Schiff, ob's dampft, ob's segelt, gibt's einen, der die Sache regelt.
(Henning Staar)
Antworten