Sie war ja, bei sogenannten Schutzdeckern (Shelterdeckern), an einer rechtlich genau definierten Stelle auf dem Oberdeck angebracht, um Steuern und Abgaben zu sparen. So wurde ein Schiff, das eigentlich mit 499 BRT vermessen war, ein Schiff mit nur 299 BRT, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Sie befand sich auf dem obersten durchlaufenden Deck. Die Luke durfte nicht dauerhaft oder wasserdicht verschlossen werden, damit der Bereich rechtlich als „nicht umschlossener Raum“ galt. In aller Regel wurde sie z. B. nur mit losen Holzbohlen und einer Persenning abgedichtet.
Das würde ich als Versaufloch bezeichnen, aber der Begriff Versaufloch bezog sich eigentlich auf das Schanzkleid wie hier bei der Arngast auf einem Foto von mir zu sehen.

Diese Ausbuchtung war, so weit mir bekannt, aber nie ein Grund für einen Untergang.
MfG, Manfred Christian

