Es wird ja nun eine politische Diskussion im Schiffsforum und ich schreibe den letzten Beitrag zu diesem Thema.
Am Beispiel der Handwerkerrechnung will ich versuchen zu erklären was ich da ungerecht finde.
Der "Staat" hat die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitslohnes einer Handwerkerrechnung für Arbeiten am selbstgenutzen Einfamilienhaus mal eingeführt um die Motivation für Schwarzarbeit in diesem Bereich einzuschränken.
Man könnte auch sagen, man wollte den Selbständigen helfen Geld zu verdienen.
Das Gesetzt mag man nun ja für gut oder auch nicht gut halten. Was mir nun gar nicht einleuchtet ist die Tatsache, das bei z.B. einem absetzbaren Handwerker-Arbeitslohn von 1000 Euro der eine Bürger z.B. 350 Euro erstattet bekommt, der andere aber nichts. Man hätte auch sagen können, jeder der diese 1000 Euro nachweist bekommt z.B. 200 Euro erstattet. Die steuerliche Absetzbarkeit führt hier (und fast immer) zu einer Ungleichbehandlung.
Gruß
Fritz