Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfasst.

Tim S.
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Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfasst.

Beitrag von Tim S. »

D`accord, Kuddel! :-))
byffenjutaren

Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfasst.

Beitrag von byffenjutaren »

Komisch, dass die Politiker und einige Mitbürger dem Terror mit polizeistaatlichen Mitteln begegnen wollen.

Die Ursache für die terroristische Bedrohung (,wenn sie denn nennenswert ist,) ist das Amerikaindenarschgekrieche ("...ewige Dankbarkeit...", "...bedingungslose Freundschaft..." Zitat Dr. Angela Merkel (ex Umweltministerin, ex FDJ-Funktionärin)) und nicht etwa eine unzureichende Überwachung oder mangelnde Sicherheit. Ein Zitat von Schäuble dazu ist: "Der Irakkrieg ist eine schlechte Lösung, aber eine noch schlechtere Lösung wäre eine gedemütigte Weltmacht USA."

In der Medizin sehen wir alle ein, dass nicht nur die Symptome sondern auch die Ursache bekämpfen müssen. Wenn ich mir ein Bein breche, habe ich nichts davon, wenn man mich nur mit Schmerzmitteln vollpumpt, ohne das Bein zu richten und zu schienen.
FBehling
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Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfasst.

Beitrag von FBehling »

War ja klar, jetzt bricht wieder dumpfer Antiamerikanismus los....

Einer muss ja die Schuld haben.

Übrigens: Die Sammlung von Daten an der Gangway ist längst Realität. Fast alle Reedereien arbeiten bereits heute mit den Polizeibehörden zusammen. Auch wenn Anschläge dadurch nicht gänzlich verindert werden, kann ihre Aufklärung durch die Auswertung der Daten erheblich erleichtert werden.
byffenjutaren

Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfasst.

Beitrag von byffenjutaren »

FBehling hat geschrieben:War ja klar, jetzt bricht wieder dumpfer Antiamerikanismus los....
Kann ich hier in diesem Thread nicht erkennen. Hier gibt es Kritik an der Führung unseres souveränen Vaterlandes (in meinem Beitrag) und Kritik an zwei Politikern (Tim S.' Beitrag), die zwar mit Amerika zu tun hat, aber noch lange keinen Antiamerikanismus darstellt.

Ich gebe zu, dass meine leider etwas saloppe Wortwahl allerding zugegebenermaßen auf den allerersten Blick daraufhindeuten könnte. Jemand von der Presse sollte aber den Unterschied zwischen Form und Inhalt kennen.
Kolle
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Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfasst.

Beitrag von Kolle »

Hallo Freunde.
Ich glaube das kontrolliert werden ist nicht das Problem,sondern ich fürchte mich mehr vor dem was mit den Daten passiert.Wer
hat Zugriff.Ein Hartz IV Empfänger der dreimal im Jahr mit der Fähre nach sonstwohin fährt hat doch schon ein Problem dem Sozialamt zu erklären warum er für die Eltern im Heim kein Geld hat aber Lustreisen veranstaltet.
Da geht es mit der Überwachung doch los.
Früher hat man gesagt :währet den Anfängen. Dafür ist es leider zuspät.
Gruß aus Lübeck.
Kolle
Overandout
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Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfass

Beitrag von Overandout »

Ich wollte mal fragen, ob das Gesetz eigentlich so umgesetzt worden ist und wenn ja, wie es sich auf die tägliche Anwendung vor Ort ausgewirkt hat.

Weiß das hier Jemand?
Suche alte Fotos vom Hafen Helsingør
Peter Hartung
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Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfass

Beitrag von Peter Hartung »

"Peter Hartung" schrieb am Di 5. Feb 2008, 23:26
Peter Hartung hat geschrieben:Guten Abend!

Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, soll die Bundespolizei auf die Namen, Geburtsdaten, Passnummern und Visa-Informationen von jährlich 29 Millionen Schiffspassagieren zugreifen dürfen, die einen deutschen Hafen anlaufen oder von dort ablegen wollen.

Damit sollen, so habe die CDU/SPD-Regierung in Berlin argumentiert, angeblich die Grenzkontrollen in den Häfen beschleunigt und die Arbeit der Polizei zur Terrorabwehr erleichtert werden. Es sei eine reine Selbstverständlichkeit, alles nicht der Rede wert, so äußerten sich dazu Politiker von Union und SPD - und versteckten die Regelung in einem komplexen, 72-seitigen Gesetzentwurf zu Änderungen im Seerecht. Für eine "verbesserte Nutzung vorhandener Datenbanken des Bundes", so heißt es lapidar in dem Gesetz, soll die Bundespolizei automatisch Namen, Geschlecht, Geburtstag, -ort, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer und etwaige Visa-Informationen eines jeden Passagiers erhalten - und auf unbestimmte Zeit speichern dürfen. Ohne einen konkreten Verdacht können die Behörden diese Daten auswerten. Geräuschlos und ohne Debatte haben Kabinett und Bundestag zugestimmt. Am 15. Februar will der Bundesrat das Gesetz (übrigens ohne Aussprache) endgültig verabschieden.
(...)
mfg
Peter Hartung
Overandout » fragte am Mi 22. Dez 2010, 19:35 dazu wie folgt:
Overandout hat geschrieben:Ich wollte mal fragen, ob das Gesetz eigentlich so umgesetzt worden ist und wenn ja, wie es sich auf die tägliche Anwendung vor Ort ausgewirkt hat.
Weiß das hier Jemand?
Guten Abend, "Overandout"!
Hier die Antwort:
Das oben erwähnte Gesetz zu Änderungen im Seerecht wurde am 8. April 2008 im Bundesanzeiger verkündet.

Von Bedeutung hinsichtlich der oben erwähnten Datenerhebungen, Datenspeicherungen und Datenweitergaben ist der § 9 e (Hervorhebungen und Unterstreichungen von mir) zu beachten:

Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht vom 8. April 2008 § 9 e

10. Nach § 9d wird folgender neuer § 9e eingefügt:
„§ 9e
(1) Soweit es zur Erfüllung einer Aufgabe nach
diesem Gesetz erforderlich ist, darf die für die
Durchführung dieser Aufgabe zuständige Stelle folgende
Daten erheben:

1. die Identifikationsmerkmale eines in ein Schiffsregister
eingetragenen oder mit einer amtlichen
Funkstellenkennzeichnung versehenen Schiffes
(Schiffsname, Register, See- und Küstenfunkstellenkennzeichnung,
IMO-Schiffsidentifikationsnummer,
amtliche Schiffsnummer, Unterscheidungssignal
oder Funkrufzeichen, Typ,
Vermessungsergebnis, Baujahr),
2. die Identifikationsmerkmale eines Sportfahrzeuges
(Name, Bauart, Baujahr, Nationalitätenkennzeichen,
sonstige amtliche oder amtlich
anerkannte Kennzeichen),
3. die Identifikationsmerkmale des Eigentümers,
Betreibers, Charterers oder Führers eines Schiffes
oder Sportfahrzeuges (Familienname und
Vornamen oder Name, Anschrift),
4. Angaben zu den an Bord befindlichen Personen
(Familienname, Vornamen, Staatsangehörigkeit,
Geburtsdatum und -ort, Art und Nummer des vorhandenen
Visums sowie bei Fahrgästen Einschiffungs-
und Ausschiffungshafen),

5. die Identifikationsmerkmale der anerkannten
Organisation im Sinne des Artikels 2 Buchstabe
f der Richtlinie 94/57/EG des Rates vom
22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften
und Normen für Schiffsüberprüfungsund
-besichtigungsorganisationen und die einschlägigen
Maßnahmen der Seebehörden (ABl.
EG Nr. L 319 S. 20), die die für die Erteilung von
Schiffszeugnissen und Schiffsbescheinigungen
erforderlichen Überprüfungen oder Besichtigungen
durchgeführt oder selbst Schiffszeugnisse
ausgestellt hat (Name, Sitz, Niederlassung)
und die Umstände ihres Tätigwerdens,
6. der letzte Auslaufhafen, der nächste Anlaufhafen,
der Zielhafen, die Position zum Zeitpunkt
der Datenerhebung, Fahrt, Geschwindigkeit,
der Status, Tiefgang, der Routenplan und die
Ankunftszeit des Schiffes im nächsten Hafen
sowie schiffsbezogene Sicherheitsmeldungen,
7. bei der Hafenstaatkontrolle oder Folgemaßnahmen,
wie der Verweigerung des Hafenzugangs,
Häufigkeit, Gründe und Umstände dieser Maßnahmen
und ihrer Aufhebung,
8. Mängelliste bei der Flaggenstaatkontrolle,
9. Ladungsdaten,
10. für Schiffe im Sinne der Regel 2 Absatz 1.1 des
Kapitels XI-2 der Anlage des SOLAS-Übereinkommens,
welche eine oder mehrere Hafenanlagen
in der Bundesrepublik Deutschland anzulaufen
beabsichtigen, die im Anhang der Hinweise
des Schiffssicherheitsausschusses zu
den Vorschriften im Zusammenhang mit der
Übermittlung von sicherheitsbezogenen Angaben
vor dem Einlaufen eines Schiffes in den Hafen
(MSC/Circ. 1130 vom 14. Dezember 2004,
VkBl. 2005 S. 143) genannten sicherheitsbezogenen
Angaben zum Schiff, soweit die Daten
über die Nummern 1 bis 9 hinausgehen.
Die Daten können auch unter Zuhilfenahme und
Auswertung automatischer Schiffsidentifikationssysteme
sowie des Schiffsdatenschreibers erhoben
werden. Satz 1 gilt nicht für Schiffe der Bundeswehr.

(2) Die Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet
werden, zu dem sie erhoben worden sind. Die
Daten dürfen an andere öffentliche Stellen übermittelt
werden, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben
nach diesem Gesetz oder zur Gefahrenabwehr erforderlich
oder durch eine bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage
erlaubt ist. Die Daten nach
Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 10 werden an die Bundespolizei
zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen
Schutzes des Bundesgebietes übermittelt, wobei
die Übermittlung der Daten nach Absatz 1 Satz 1
Nr. 5, 8 und 9 nur auf Ersuchen im Einzelfall erfolgt.
Soweit ein Land im Einvernehmen mit dem Bund
grenzpolizeiliche Aufgaben mit eigenen Kräften
wahrnimmt oder die Ausübung solcher Aufgaben
auf die Zollverwaltung übertragen worden ist, gilt
für diese Stellen Satz 3 entsprechend. Die Identifikationsmerkmale
nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und
die Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 dürfen auch
an Hafenbetriebe, Schiffsmeldedienste und Hafendienstleister
oder andere nichtöffentliche Stellen
übermittelt werden, wenn dies der Erfüllung von
Aufgaben nach diesem Gesetz dient. Satz 1 gilt
auch für den Dritten, an den die Daten übermittelt
werden. Die Einzelheiten der Datenübermittlung regelt
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
des Innern ohne Zustimmung des
Bundesrates durch Rechtsverordnung.
In der
Rechtsverordnung sind die Dritten, an die die Daten
übermittelt werden dürfen, näher zu bestimmen.
(3) Werden Daten an eine ausländische oder
über- oder zwischenstaatliche öffentliche Stelle
oder an eine internationale Organisation oder Organe
und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften
übermittelt, ist der Empfänger darauf hinzuweisen,
dass die übermittelten Daten nur zu dem
Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt
werden. Die Übermittlung, die nicht im Rahmen
von Tätigkeiten erfolgt, die ganz oder teilweise
in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Gemeinschaften fallen, unterbleibt, soweit
die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse
an dem Ausschluss der Übermittlung hat, insbesondere
wenn bei der in Satz 1 genannten Stelle
ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet
ist. Daten über wesentliche Verstöße
gegen anwendbare internationale Regeln und Normen
über die Seetüchtigkeit der Schiffe und den
Schutz der Meeresumwelt dürfen auch mitgeteilt
werden, wenn beim Empfänger kein angemessenes
Datenschutzniveau gewährleistet ist.“

Veröffentlicht wurde der Gesetzestext in den "Nachrichten für Seefahrer": http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sports ... 0-2008.pdf

Ob es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, der mir nicht vorliegt, Änderungen gegeben hat, weiß ich nicht. Ich halte aber die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der sehr umfangreichen Daten für einen gravierenden Eingriff in die "informationellen Selbstbestimmung" der von den Erhebungen betroffenen Personen.

Wie gesagt, das Ganze ging 2008 sehr geräuschlos über die Bühne. Es war wohl nur die "FRANKFURTER RUNDSCHAU", die damals überhaupt berichtete. Zur Anwendung der Gesetzesänderung in der Praxis kann ich leider nichts sagen.

mfg Peter Hartung
Zuletzt geändert von Peter Hartung am Fr 24. Dez 2010, 21:47, insgesamt 4-mal geändert.
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ArneKiel

Re: Orwell an der Gangway: Alle Passagierdaten werden erfass

Beitrag von ArneKiel »

Peter Hartung hat geschrieben:

Guten Abend, "Overandout"!
Hier die Antwort:
Das oben erwähnte Gesetz zu Änderungen im Seerecht wurde am 8. April 2008 im Bundesanzeiger verkündet.

Wie gesagt, das Ganze ging 2008 sehr geräuschlos über die Bühne. Es war wohl nur die "FRANKFURTER RUNDSCHAU", die damals überhaupt berichtete.

mfg Peter Hartung
Moin,

soweit mir bekannt, ging das Gesetz bzw. die Vorlage ohne Änderungen über die Bühne, zumal ja "nur" die damalige Oppositionspartei FDP Einwände erhob. Merkwürdig auch, dass von den Datenschützern auch nichts kam.
Von den weitaus mehr Flugpassagieren werden die Daten doch sicherlich in ähnlicher Weise und Umfang erhoben, oder?
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