"Drohnenschiffe" - nach dem Seerecht unzulässig?

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Garsvik
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"Drohnenschiffe" - nach dem Seerecht unzulässig?

Beitrag von Garsvik »

Das Thema taucht immer wieder auf, zumindest als Presseartikel
Rolls-Royce glaubt fest an Drohnenschiffe
http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... hiffe.html

- Auf einem "Ententeich" werden mit vollautomatisch und autonom fahrenden Modellseglern schon Wettbewerbe ausgefahren - das sind aber eindeutig Spielzeuge in einem überschaubaren Gewässer

Nun mag man durch eine Mannschaft an Land per Bildübertragung durchaus "Ausschau halten" können, aber man wird im Falle eines Unfalls dem Unfallgegener nicht helfen können. Die FH Furtwangen hat vor Jahren ihren Trimaran (Stichwort RelationShip) eben nicht allein fahren lassen dürfen
http://relationship.m-fink.de/service/e ... /edi9.html
Mit Begleitschiff war es dann aber sinnlos.

Mit was für "Unfallgegnern" man rechnen muss, zeigt der Weltumrundungsversuch "Earthrace". Ein Fischerboot bei Nacht mit Blinkbeleuchtung wurde 25 km vor Guatemala überfahren und erst bemerkt an Hand der Unfallgeräusche. Das führte erstmal zu einem Gefängnisaufenthalt der Besatzung des Schiffes Earthrace. Dank guter Anwälte, erheblicher Öffentlichkeitswirkung - und weil eine Blinkbeleuchtung nicht den Vorschriften entspricht - aber zur baldigen Freilassung der Mannschaft. Man hat sich sofort um die Verletzten gekümmert - ein unbemanntes Schiff hätte die Verletzten noch nicht einmal bergen können.
http://www.powerandmotoryacht.com/bboat ... ce-tragedy

Da würde ich eher annehmen, dass die autonomen Straßenfahrzeuge von Google oder die Paketdrohnen von Amazon Realität werden.

Garsvik
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