Definitionen in der Schifffahrt

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Lübecker
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Definitionen in der Schifffahrt

Beitrag von Lübecker »

Moin!

heute in der Berufsschule haben wir über die Unterschiede von Projektladungen und Schwergut diskutiert, sind aber nicht zu einer eindeutigen Definition gekommen.

Könnt ihr vielleicht helfen?

viele Grüße
Hein Blöd
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Re: Definitionen in der Schifffahrt

Beitrag von Hein Blöd »

Ich würde mal sagen, jedes Schwergut ist eine Art Projektladung aber eine Projektladung muss nicht unbedingt ein Schwergut sein.

Beispiel: Ein Containerschiff bekommt eine überbreite Projektladung wie z.B. einen alten Hubschrauber auf einem Flat Rack (wie ein Container nur erben als Plattform ohne Wände und den ganzen Rest) der seitlich übersteht, also nicht wie ein standartisierter Container gestaut werden kann weil daneben nichts stehen kann.

Daneben übernimmt ein Schiff, das als Schwergutschiff klassifiziert ist (verstäkte Tankdecke, Luckendeckel, eigene Kräne, eigene Stabilitätspontons) auf eine spezielle Art eine große Yacht. Auf die Übernahmeweise von Schwergut muss ich jetzt glaube ich nicht weiter eingehen...

Unterschied verstanden? Projektladung ist alles, was nicht standarisiert ist aber muss nicht unbedingt schwer sein sondern kann durchaus mit einem Autokran oder ner Containerbrücke geladen werden.

Gruß!
Elbinsel
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Re: Definitionen in der Schifffahrt

Beitrag von Elbinsel »

Moin Lübecker,

ich teile die Auffassung von Hein Blöd, dass die Verschiffung nur eines Schwergutteiles die Dimensionen eines Projektes erreichen kann. Ob nun mit einem Schwergutschiff oder mit einem Containerschiff.

Als Projektladung erachte ich aber eine solche Ladung, die aus völlig unterschiedlichen Einzelkomponenten besteht, die eine unterschiedliche Handhabung während des Transportes und des Umschlags notwendig machen. Für mich kennzeichnend ist, das alle Einzelkomponenten der Projektladung immer zusammen auf die Reise gehen und gemeinsam am Zielort eintreffen, um den reibungslosen Aufbau des Projektes am Ziel sicherzustellen. Eine Projektladung kann Schwergut und übergrosse, nicht containerisierbare, Teile beinhalten, muss es aber nicht. Maschinenanlagen können ja derart in ihre Einzelteile zerlegt sein, dass sie in Containern verladen werden können. Für überhohe Teile verwendet man Open-Top-Container, für schwerere Teile mit Abmessungen innerhalb der Standardmaße für Container verwendet man Flatracks. Projektladung kann Gefahrgut (Lacke, Farben, Sprüdosen, Kältemittel) beinhalten, welches zum Aufbau oder zur Inbetriebnahme der Anlage benötigt wird. Die Projektladung umfasst auch Kleinteile und Zubehör, welches noch nicht in den Anlagenteilen verbaut ist: Schrauben, Muttern, Ventile, Regler,, Schaltkästen und auch das zum Aufbau notwendige Werkzeug. Die Hauptsache aber ist: alles kommt zur gleichen Zeit an.

Gruß
Elbinsel
Lübecker
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Re: Definitionen in der Schifffahrt

Beitrag von Lübecker »

Moin,

vielen Dank für eure Erläuterungen. Damit kann ich definitiv etwas anfangen.

viele Grüße
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