Sicherung vor Piraten

frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

SecRiscCons hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit verfolge ich die Diskussion bzgl. der Bekämpfung der bzw. des Schutzes vor Piraterie mit großem Interesse, habe mich bisher jedoch mit Wortmeldungen zurückgehalten.

Dies möchte ich heute jedoch ändern, da ich der Meinung bin, dass diese Diskussion in einer Sackgasse gelandet ist. Ich hoffe, mit meinem Beitrag mithelfen zu können, dass diese Sackgasse wieder verlassen wird.

Zunächst jedoch möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin selbständiger Security- und Riskconsultant, bin also beratend in verschiedenen Fragestellungen zum Thema Sicherheit bzw. Gefahrenabwehr tätig. Bevor ich mich selbständig gemacht habe, war ich mehr als 25 Jahre im Polizeidienst bei der Landespolizei eines deutschen Bundeslandes tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit war ich über mehrere Jahre Mitglied eines Sondereinsatzkommandos (SEK), zum Ende hin sogar Einheitsführer eines SEK. Außerdem war ich im Rahmen von polizeilichen UN-Einsätzen sowohl im Kosovo als auch in Afghanistan mit der Ausbildung und Schulung der dortigen Polizeitruppen betraut. Insofern möchte ich meine langjährige Berufserfahrung in diese Diskussion einbringen.

Ehe ich auf spezielle Probleme bei der Verhinderung oder Bekämpfung von Piraterie eingehe, möchte ich grundlegend klarstellen, dass nach deutscher Rechtslage die Bekämpfung von Kriminalität (und genau darum handelt es sich bei Piraterie, denn letztlich sind diese Piraten ganz normale Kriminelle) Aufgabe der Polizei ist. Insofern kann hier die Deutsche Marine, die keinerlei Befugnisse zur Kriminalitätsbekämpfung hat, nur im Zuge der Amtshilfe tätig werden. Zwar ist die Deutsche Marine berechtigt, angegriffenen Schiffen zu Hilfe zu kommen, aber spätestens dann, wenn dabei Piraten aufgegriffen werden, begibt sie sich auf sehr dünnes Eis, da hier ihre Befugnisse enden. Dieses Problem hat man seitens der Bundesregierung allerdings erkannt und behoben, indem man Kameraden der Bundespolizei auf den Fregatten der Mission „Atalanta“ stationiert hat.

Theoretisch wäre es auch Aufgabe der Bundespolizei, deutsche Schiffe auf ihrer Passage durch das Piratengebiet zu schützen und zu sichern. Hierzu sieht sich die Bundespolizei lt. Aussage der verantwortlichen Politiker jedoch personell nicht in der Lage, was insofern nicht verwunderlich erscheint, als das auch dort in den letzten Jahren massiv Personal eingespart wurde. Ebenso sieht sich auch die Deutsche Marine nicht in der Lage, dies zu tun bzw. wird deren Einsatz durch die verantwortlichen Politiker abgelehnt, da dies rechtlich eine Grauzone wäre.

Hier also kommen private Sicherheitsdienste ins Spiel. Von einem Vertreter dieser Branche wird hier im Forum immer wieder argumentiert, dass ein solcher Einsatz nach deutschem Recht nicht verboten sei. Demgegenüber sagen verantwortliche Politiker und Beamte immer wieder, dass ein solcher Einsatz rechtlich bedenklich sei. Betrachtet man diese beiden Positionen, so zeigt sich, dass die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen dürfte. Es gibt wohl kein Gesetz, welches diesen Einsatz verbietet, aber auch keines, welches ihn gestattet. Die Argumentation „Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!“ greift hier allerdings zu kurz, da hierbei grundlegend deutsche Sicherheitsinteressen im Ausland berührt werden. Selbst wenn nach eigener Interpretation eines Sicherheitsdienstleisters ein solcher Einsatz explizit nicht verboten ist, so wäre dieser dennoch gut beraten, nur in Abstimmung und mit Genehmigung deutscher Behörden tätig zu werden, da ansonsten durch das Verletzen deutscher Sicherheitsinteressen im Ausland massive Probleme auf ihn zukämen. Erinnert sei hier an einen zwar anders gelagerten, aber in gewisser Weise dennoch vergleichbaren Fall, bei dem vor ein paar Jahren ehemalige deutsche Polizisten aus Sondereinsatzkommandos in Libyen vergleichbare Einheiten ausgebildet haben. Auch hier gab es kein ausdrückliches Verbot, aber eben auch keine ausdrückliche Genehmigung, so dass die betreffende Firma massive juristische Probleme in Deutschland bekam. Insofern kann ich die hier geäußerte These, dass es rechtlich gar kein Problem sei, einen solchen Einsatz privater Sicherheitsunternehmen durchzuführen, als schlichtweg falsch bezeichnen.

Unabhängig davon möchte ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Der Branchenkollege, der hier im Forum sehr aktiv ist, propagiert einen Schutz von Schiffen durch von privaten Sicherheitsdiensten gestelltes, bewaffnetes Personal. Unabhängig von der Frage, wie er seine Kräfte an den jeweiligen Einsatzort schaffen will (waffenrechtlich dürfte dies nicht einfach, allerdings mit gewissen Auflagen machbar sein), halte ich persönlich das hier im Forum skizzierte Einsatzkonzept für fragwürdig. Wenn ich die vielen Seiten im Forum richtig interpretiere, will er seine bewaffneten Einsatzkräfte auf dem Schiff positionieren und im Falle eines potentiellen Angriffs Warnschüsse abgeben lassen, um so das Entern des Schiffes zu verhindern. Als Rechtsgrundlage beruft sich der Kollege hier auf die gesetzlichen Regelungen zur Notwehr. Die rechtliche Grundlage „Notwehr“ greift hier allerdings nicht, da Notwehr einen Angriff oder zumindest einen unmittelbar bevorstehenden Angriff voraussetzt. Dieser kann jedoch nur schwerlich dann bereits angenommen werden, wenn sich irgendwelche Boote dem Schiff näheren. Im Klartext: solange diese Boote nicht das Feuer eröffnen oder anderweitig deutlich machen, dass sie angreifen, liegt keine Grundlage für Notwehr vor. Werden in diesem Falle Schüsse abgeben, so ist dies zunächst illegal und wird spätestens dann, wenn (auch nur versehentlich) eine Person verletzt oder gar getötet wird, zu einer Straftat. Insofern ist rein rechtlich ein vorbeugender Schutz von Schiffen auf dieser Basis nicht möglich, da die privaten Sicherheitsdienste juristisch einwandfrei erst dann tätig werden dürfen, wenn sie bereits angegriffen werden. Eine Verhinderung von Überfällen auf Schiffe, um die es primär geht, ist so also rechtlich nicht möglich.

Soweit die Fakten zu diesem Thema.

Ich möchte nun die juristischen Aspekte des Themas verlassen und zu einer persönlichen Einschätzung der Lösungsvorschläge des Branchenkollegen übergehen. Wie ich oben bereits erwähnt habe, war ich lange Jahre bei einem SEK tätig. Im Zuge von Übungen haben wir auch immer wieder mit Kameraden vom Militär zusammengearbeitet, auch auf internationaler Ebene. Seitens der Bundeswehr waren dies u.a. Fallschirmjäger sowie Angehörige des Kommandos Spezialkräfte, da sich durchaus gewisse Überschneidungen im möglichen Tätigkeitsspektrum ergeben können.

Im Zuge dieser gemeinsamen Übungen und auch im persönlichen Kontakt fiel mir auf, dass die Einsatzdoktrin dieser Einheiten in einem wesentlichen Punkt vom polizeilichen Vorgehen abweicht. Während die Polizei grundsätzlich auf Deeskalation setzt, setzt das Militär gleich auf ein robustes Vorgehen mit Waffengewalt. Dies mag vor dem Hintergrund der potentiellen Einsätze auch sinnvoll sein, ist jedoch spätestens dann, wenn es gegen Kriminelle geht und zudem noch Zivilisten in irgendeiner Form beteiligt sind, grob fahrlässig. Im Klartext: im konkreten Fall der Sicherung deutscher Handelsschiffe vor Piratenangriffen würde ein solch robustes Vorgehen, wie es militärisch ausgebildetes Personal i.d.R. durchführen wird, zu einer unverhältnismäßig hohen Gefährdung von Leib und Leben der Besatzung führen. Zudem würde auch das Töten von Angreifern billigend in Kauf genommen werden, da Schusswaffen eben nicht nur bei einer konkreten, sondern bereits bei einer abstrakten Gefahr angewendet werden würden.

Aus polizeilicher Sicht wäre ein solches Vorgehen nicht zulässig, da hierbei wohl i.d.R. keine Notwehrhandlung vorliegt; allenfalls handelt es sich hier um sog. Putativnotwehr, welche allerdings durchaus strafrechtlich geahndet werden kann. Auch käme evtl. der Tatbestand des Notwehrexzesses in Frage, außerdem diverse waffenrechtliche Tatbestände.

Schließen möchte ich mit einer sehr persönlichen, deutlichen Anmerkung, von der ich hoffe, dass die betreffenden Personen, die solche oben skizzierten Einsätze privater Sicherheitsdienste befürworten, sie verstehen:

Kriminalität bekämpft man am Besten, indem man die Hintermänner ausfindig macht und der Justiz überstellt (was in Somalia leider schwierig sein dürfte). Eine auf bloßer Feuerkraft (und damit unberechtigter Gewalt) basierende Lösung ist rechtlich wie auch moralisch kritisch zu beurteilen und birgt in sich die Gefahr, Unschuldige zu verletzten oder gar zu töten und somit juristische Folgen für die Beteiligten zu haben. Wer dennoch Untergebene in einen solchen Einsatz in einer juristischen Grauzone schickt, der handelt mindestens fahrlässig und gefährdet seine Untergebenen sowohl im Einsatz direkt als auch im Nachgang in juristischer Sicht. Im Klartext: er handelt schlichtweg unverantwortlich!

Ein Bekannte von mir, seines Zeichens Offizier bei der Fallschirmjägertruppe, äußerte einmal scherzhaft, dass „es kaum ein Problem auf der Welt gibt, welches man nicht mit 5,56 x 45 mm (zur Info: dies ist das Kaliber der NATO-Standardmunition, wie sie die Bundeswehr u.a. im Sturmgewehr G36 verwendet) lösen kann!“. Wohlgemerkt, er sagte dies im Scherz. Allerdings habe ich das Gefühl, dass es hier im Forum mindestens einen Diskutanten gibt, der einen solchen Satz ernst meinen könnte.

Ich kann nur an jeden Branchenkollegen appellieren, dass ein solcher Einsatz, wie er hier immer wieder skizziert wird, ein Fehler ist. Wer in Rambo-Manier an das Problem der Piraterie herangeht, wird scheitern und die juristischen Folgen tragen müssen. Nicht Muskel- oder Feuerkraft ist hier gefragt, sondern IQ.

Ich hoffe, ich konnte ein paar neue Aspekte in dies Diskussion einbringen.

Mit freundlichen Grüßen


Frank E.
Selbständiger Security- und Riskconsultant


Sehr geehrter Herr Frank E.

ich komme gerade aus dem Urlaub zurück und lese Ihren Beitrag innerhalb dieser Diskussion. Und auch wenn ich nicht in Ihrer Branche tätig bín, so kann ich Ihren Ausfühurungen hier komplett zustimmen. Mir scheint es auch schon länger so, dass ihr Herr Branchenkollege aus München ein sehr rechthaberischer Mensch sein muss. Alle haben keine Ahnung von der Situation - nur der Patrick weis alles.... .

Herzliche Grüße
Frank
Deutsche Gesellschaft für Schifffahrts-und Marinegeschichte e.V. ; FB Handelsschifffahrt
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo frank0265,

dass du dem
Werden in diesem Falle Schüsse abgeben, so ist dies zunächst illegal und wird spätestens dann, wenn (auch nur versehentlich) eine Person verletzt oder gar getötet wird, zu einer Straftat. Insofern ist rein rechtlich ein vorbeugender Schutz von Schiffen auf dieser Basis nicht möglich, da die privaten Sicherheitsdienste juristisch einwandfrei erst dann tätig werden dürfen, wenn sie bereits angegriffen werden. Eine Verhinderung von Überfällen auf Schiffe, um die es primär geht, ist so also rechtlich nicht möglich.
zustimmst war mir klar.
Das hat nichts mit Rechthaberei, sondern mit der Tatsache zu tun, dass es im deutschen Gesetz nur Verbote gibt. Alles was nicht verboten ist, ist somit erlaubt. Es gibt schließlich auch keine gesetzliche Regelung für bewaffnete Geld- und Werttransporte.
Besonders amüsant ist nun wirklich die Formulierung mit juristischen Begriffen. Also ist es zunächst illegal für ein Bewachungsunternehmen Schusswaffen zu gebrauchen, jedoch wird diese "illegale" Handlung dann zur Straftat, wenn man dabei trifft.
Das steht natürlich nirgens geschrieben und kann somit als "Grauzone" betitelt werden. Eine Bewachungserlaubnis und eine Berechtigung zum Führen von Schusswaffen bekommt ja auch jeder ohne Ausbildungen und Prüfungen. Hier pauschal einen Notwehrirrtum bzw. Notwehrüberschreitung zu verdächtigen, bringt nun auch niemanden wirklich weiter.



Gruß
Patrick


Hallo Patrick,

dass da wieder so ein Querschuß von Dir kommt, war mir schon beim Schreiben meines Beitrages klar. Und - wenn Du schon zitierst, dann bitte auch den kompletten Beitrag. Ich habe nicht nur in diesem von Dir zitierten Punkten dem Schreiber des Beitrags zugestimmt, sondern komplett.

Aber, denke bitte ja nicht, dass Du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast. Auch andere hier im Forum ansässige User haben sich mit diversen Themen auseinandergesetzt und haben auf ihre Art und Weise auch Recht. Du darfst es Dir nicht anmaßen, so erheblich über andere Leute hier zu urteilen. Nur Du wüsstest, worum es geht und die andern hier sind total unwissend. So nicht !!

Grüße
Frank
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frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

...also ich habe dieser Tage vom Maritimen Koordinator der BR wieder Antwort bekommen bezüglich "Sicherung vor Piraten". Wer etwas über den Inhalt wissen möchte, bitte eine PN an mich.


Gruß Frank
Deutsche Gesellschaft für Schifffahrts-und Marinegeschichte e.V. ; FB Handelsschifffahrt
Lattenheini

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Lattenheini »

Hallo frank0265

Wir waren schon fast glücklich, dass in diesem Inzwischen unwichtigen Thema, mal 4 Tage Ruhe war.
Jetzt Kommt einer aus dem Urlaub zurück und fängt wieder an "Feuer" zu streuen.
Hast du den Beitrag von Peter Hartung gelesen.....anscheinend nicht!....war aber sehr aufschlussreich.
Das Thema, in der Art wie ihr hier diskutiert (streitet) hat nichts mehr mit Seefahrt zu tun. Verlegt es doch auf die Seite Von "Sicherheit" , dort ist viel Platz oder versucht es per PM.

ULLI von der Insel Rügen
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

Lattenheini hat geschrieben:Hallo frank0265

Wir waren schon fast glücklich, dass in diesem Inzwischen unwichtigen Thema, mal 4 Tage Ruhe war.
Jetzt Kommt einer aus dem Urlaub zurück und fängt wieder an "Feuer" zu streuen.
Hast du den Beitrag von Peter Hartung gelesen.....anscheinend nicht!....war aber sehr aufschlussreich.
Das Thema, in der Art wie ihr hier diskutiert (streitet) hat nichts mehr mit Seefahrt zu tun. Verlegt es doch auf die Seite Von "Sicherheit" , dort ist viel Platz oder versucht es per PM.

ULLI von der Insel Rügen

...also den Beitrag von Peter Hartung habe ich sehr wohl gelesen. Habe sogar einen Beitrag dazu geschrieben. Aber den hast ja Du sicherlich nicht gelesen...Sonst würdest Du meinen Standpunkt dazu kennen.
Deutsche Gesellschaft für Schifffahrts-und Marinegeschichte e.V. ; FB Handelsschifffahrt
Lattenheini

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Lattenheini »

frank0265 hat geschrieben:
...also den Beitrag von Peter Hartung habe ich sehr wohl gelesen. Habe sogar einen Beitrag dazu geschrieben. Aber den hast ja Du sicherlich nicht gelesen...Sonst würdest Du meinen Standpunkt dazu kennen.
Finde leider nichts, dass du dich dazu geäußert hast?
Weißt du noch was du schreibst?

ULLI
Horstl
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Horstl »

frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

Ja wenn es Dich beruhigt, ich habe dem kompletten Beitrag zugestimmt und das wurde von mir auch so dargestellt.

Was ich jetzt gerne von Dir noch wissen möchte ist, ob Du durch die Bundespolizei zertifiziert bist. Ohne diese Zertifizierung dürftest Du Schwierigkeiten haben, als privates Schutzunternehmen an Bord von Handelsschiffen zu gelangen. Das sind ja auch die Planungen der Bundesregierung.
Deutsche Gesellschaft für Schifffahrts-und Marinegeschichte e.V. ; FB Handelsschifffahrt
Lattenheini

Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von Lattenheini »

Hallo 0265
Du machst dich langsam lächerlich mit deinen immer wiederkehrenden Einwänden !

........Die Sicherungskräfte werden noch geschult, wie sie sich auf Schiffen zu bewegen haben :)
und dann müssen sie noch den "Feuerschutz- und Rettungsbootsmann machen, sonst dürfen sie nicht zur See fahren!!!!!!
So war es zu meiner Zeit bei der DSR, aber das ist schon fast 40 Jahre her.
Ich schä.. mich für einen angeblichen DSR-ler. Gönne den Mann sein Recht !!!!!!

ULLI -von Rügen
frank0265
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Re: Sicherung vor Piraten

Beitrag von frank0265 »

M Sicherheit hat geschrieben:Hallo frank0265,

eine derartige Zertifizierung gibt es bislang nicht. Wozu auch. Sicherheitsdienste erwerben ihre Berechtigungen, streng an geltende Gesetze und Verordnungen angelehnt. Von Politikern oder gar Exekutivbehörden zusätzliche Erlaubnisse für die tatsächliche Berufsausübung zu benötigen ist mir neu.
Einer Sicherheitsgfirma die über Bewachungserlaubnis, Waffenbesitzkarte, Waffenschein und entsprechend Ausbildung verfügt, ist es wohl kaum zu untersagen tätig werden zu dürfen. Wäre ja sonst wirklich alles Mumpitz.

Gruß
Patrick

Leider habe ich die Auskunft vom Maritimen Koordinator erhalten, dass die privaten Sicherheitskräfte noch für den Einsatz zertifiziert werden müssen. Vorher sind sie dafür nicht zugelassen. Also doch momentane Grauzone.... ich sags ja.
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